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Kinderlärm kein Grund zur Klage

04.03.2010

„Kinderlärm ist Zukunftsmusik und bietet keinen Grund zur Klage“, zeigt sich der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete René Röspel überzeugt. Dennoch hätten immer wieder Gerichte mit Klagen darüber zu tun und stünden oft in einem Dilemma: Weil es bisher keine gesetzliche Regelung gibt, wie Belästigungen durch Kinderlärm rechtlich einzuordnen seien, würde er oft mit Verkehrslärm gleichgesetzt oder das Immissionsschutzrecht heran gezogen. „Das wird aber weder den Kindern noch den Einrichtungen für Kinder gerecht“, meint Röspel.

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