Kinderlärm kein Grund zur Klage
04.03.2010
„Kinderlärm ist Zukunftsmusik und bietet keinen Grund zur Klage“, zeigt
sich der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete René Röspel überzeugt.
Dennoch hätten immer wieder Gerichte mit Klagen darüber zu tun und
stünden oft in einem Dilemma: Weil es bisher keine gesetzliche Regelung
gibt, wie Belästigungen durch Kinderlärm rechtlich einzuordnen seien,
würde er oft mit Verkehrslärm gleichgesetzt oder das
Immissionsschutzrecht heran gezogen. „Das wird aber weder den Kindern
noch den Einrichtungen für Kinder gerecht“, meint Röspel.