Weitere Leistungen, die mir als MdB zur Verfügung stehen
Die steuerfreie Kostenpauschale deckt unvermeidbare Kosten ab, die beispielsweise bei einem Bürgermeister zur Dienstausstattung gehören. Mit der Pauschale finanziere ich unter anderem meine Wahlkreisbüros in Hagen und Schwelm, sämtliche Portokosten, aber auch die Miete für meine Zweitwohnung in Berlin, Telefonbucheinträge, Zeitungsannoncen, Kosten für Referenten oder auch Fahrtkosten. Ich gebe auch Fahrtkostenzuschüsse für Berlinfahrten von Schulklassen, wenn die Pauschale nicht schon aufgebraucht ist (meine strikte Kontotrennung zwischen Abgeordnetenentschädigung und Pauschale erleichtert mir auch die Übersicht). Die Pauschale beträgt derzeit 4.560,59 Euro.
Dafür kann ein Abgeordneter aber auch keine Werbungskosten von der Steuer absetzen. Dies ist mit der Pauschale abgegolten (§ 22 Nr. 4 Satz 2 EStG).
Abgeordnete haben – anders, als viele vermuten oder das bei Bürgermeistern oder in der Privatwirtschaft schon in unteren Bereichen der Fall ist – keinen Dienstwagen!
Zwar steht mir für mandatsbezogene Nutzung der Fahrdienst des Deutschen Bundestages innerhalb Berlins zur Verfügung, allerdings erledige ich in der Hauptstadt praktisch alle Wege zwischen Wohnung, Büro und Reichstagsgebäude zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Anders als zum Beispiel die Angehörigen des Europaparlaments erhalten die Mitglieder des Bundestages auch kein Sitzungs- oder Tagegeld. Mit der Bundestagsentscheidung vom Februar wurden vielmehr die Fehlzeitregelungen verschärft. Die Kostenpauschale wird in Sitzungswochen gekürzt:
- bei unentschuldigtem Fehlen an Sitzungstagen mit Plenum: 200 Euro
- bei unentschuldigtem Fehlen an Sitzungstagen ohne Plenum: 100 Euro
- bei entschuldigtem Fehlen an Sitzungstagen jeweils 100 Euro
- bei ärztlich nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit: 20 Euro/pro Tag
- bei unentschuldigtem Versäumen einer namentlichen Abstimmung: 100 Euro
Büromittel-Pauschale
Ausgaben für Büromaterial für das Berliner Büro, Mobiltelefon, zusätzliche technische Ausstattung und ähnliches werden im Rahmen der Büromittel-Pauschale bis zu einer Höhe von maximal 12.000 Euro im Jahr (seit 1. Januar 2009 unverändert) gegen Einzelnachweise vom Bundestag übernommen. Wenn die Pauschale nicht ausgeschöpft wird, verfällt sie am Jahresende. Höhere Ausgaben müssen aus der Aufwandspauschale beglichen werden.
Netzkarte Deutsche Bahn
Für die Dauer einer Legislaturperiode steht uns eine DB-Netzkarte 1. Klasse zur Verfügung (was sicherlich günstiger kommt als die Abrechnung der einzelnen Fahrten). Zusammen mit der Kostenpauschale bedeutet das: Kein Bürger muss Fahrtkosten erstatten, wenn sein Abgeordneter zu einem Vortrag oder Gespräch kommt. Ebenso könnte ich für mandatsbezogene Reisen das Flugzeug benutzen (also Hin- und Rückflug nach Berlin). In 99,5% der Fälle nutze ich den Zug nach Berlin: das erspart dem Steuerzahler die Flugticketkosten und ist umweltfreundlicher!
MitarbeiterInnen-Pauschale
Einem Bundestagsabgeordneten stehen derzeit 22.795 Euro Brutto im Monat für die Beschäftigung von MitarbeiterInnen in Berlin und im Wahlkreis zur Verfügung. Aus dieser Pauschale können auch Praktikantinnen und Praktikanten entschädigt und bestimmte Dienstreisen meiner MitarbeiterInnen (zwischen Wahlkreis und Hauptstadt) bezahlt werden. Ich beschäftige:
in Berlin:
- zwei wissenschaftliche MitarbeiterInnen (volle Stellen)
- eine wissenschaftliche Mitarbeiterin (in Teilzeit)
im Wahlkreis:
- einen wissenschaftlichen Mitarbeiter (volle Stelle)
- zwei Sachbearbeiter (in Teilzeit)
Die Gehälter werden direkt von der Bundestagsverwaltung an die jeweiligen MitarbeiterInnen ausgezahlt. Nicht in Anspruch genommene Personalmittel behält der Deutsche Bundestag ein, sie verfallen am Jahresende.
Gemäß der Beschlüsse des SPD-Bundesparteitags von 1988 gehöre ich der 1991 gegründeten Tarifgemeinschaft der Abgeordneten des Deutschen Bundestages an, die die Funktionen eines Arbeitgeberverbands übernimmt. Mit der Gewerkschaft ver.di ist ein Tarifvertrag geschlossen worden, der sozialdemokratischen Vorstellungen von „Guter Arbeit" entspricht:
• Verpflichtung, die Vorgaben des Gehaltsrahmens (TvöD) nicht zu unterschreiten.
• Automatische Weitergabe von Tarifanpassungen im öffentlichen Dienst.
• Weiterbeschäftigungsanspruch bei Wiederwahl von Abgeordneten.
• Verbot willkürlicher Kündigung
So ist sichergestellt, dass meine MitarbeiterInnen sowohl tarifvertraglich geregelte Arbeitsbedingungen als auch Mitbestimmungsrechte über ihre Arbeitsverhältnisse erhalten.