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Röspel: Auch Abgeordnete sollen Praxis-Gebühr zahlen

09.01.2004

Mit „völligem Unverständnis“ reagiert der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete René Röspel auf die von der Bundestagsverwaltung vorgelegte Regelung, privat versicherte Abgeordnete sollten statt der vierteljährlichen je zehn Euro pro Arzt, Zahnarzt und Psychotherapeuten nur eine jährliche Pauschale von 20 Euro zahlen. „Damit werden Abgeordnete gegenüber Kassenpatienten besser gestellt, obwohl wir in der SPD-Bundestagsfraktion ausdrücklich beschlossen haben, dass die Gesundheitsreform wirkungsgleich auf die MdBs übertragen wird“, ärgert sich Röspel. Er hat deshalb einen Brief des Siegener Abgeordneten Willi Brase an Bundestagspräsident Wolfgang Thierse unterschrieben, in dem der zur Änderung dieser Regelung aufgefordert wird.
Auch auf der Klausurtagung der SPD-Bundestagsfraktion in Leipzig hat Röspel eine Änderung gefordert. Bis Mitte Januar wollen die Abgeordneten eine Klärung herbei führen.
René Röspel selbst ist von der Regelung nicht betroffen: Er ist auch als Abgeordneter in der gesetzlichen Krankenkasse geblieben und muss daher wie jeder andere Kassenpatient beim Arztbesuch seine Praxisgebühr bezahlen.

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