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Gentechnik-Kennzeichnung gibt Verbrauchern und Landwirten Schutz

12.02.2004

Mit einem Gesetz, dass am Freitag in erster Lesung in den Bundestag kommt, werden drei Verordnungen der Europäischen Union über die Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermittel in nationales recht umgesetzt. „Verbraucher und Landwirte haben dann die Möglichkeit, sich bewusst für oder gegen gentechnisch veränderte Lebensmittel und Futter zu entscheiden“, meint der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete René Röspel. Die Kennzeichnung solcher Produkte müsse danach nicht nur auf abgepackten Produkten, sondern auch zum Beispiel auf dem Wochenmarkt oder im Restaurant erfolgen. Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht zögen schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Röspel: „Es werden Strafen bis zu drei Jahren Haft angedroht.“
Für die Entscheidung im Bundestag sieht Röspel eine klare Mehrheit. Da das Gesetz aber in die Kompetenz der Länder eingreift, ist die Zustimmung der Bundesrates nötig. „Vielleicht“, hofft Röspel, „können CDU und CSU dort ihre Blockadepolitik einmal aufgeben und dem Gesetz zugunsten des Schutzes der Verbraucher und der Landwirte zustimmen. Dann werden wir die Kennzeichnung ab April haben.“
Er hoffe, „dass sich möglichst viele Menschen für eine gentechnikfreie Landwirtschaft entscheiden.“

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