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René Röspel legt Thierse Abschlussbericht vor

08.09.2005

7. September 05

Hagen/Ennepe-Ruhr. Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete René Röspel übergab jetzt zum vorzeitigen Ende der Legislaturperiode in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der Enquete-Kommission „Ethik und Recht der modernen Medizin“ in Berlin den letzten Bericht der Kommission an Bundestagspräsident Wolfgang Thierse. Er weist unter anderem auf Probleme der Forschung mit Patienten hin und behandelt die Frage der gerechten Verteilung medizinischer Güter im Gesundheitswesen vor dem Hintergrund knapper werdender Mittel.

Im vergangenen Jahr hatte René Röspel bereits die Berichte über „Patientenverfügungen“, „Organlebendspende“ und „Palliativmedizin und Hospizarbeit“ an den Bundestagspräsidenten übergeben und der Öffentlichkeit vorgestellt.
In ihrem jüngsten Bericht formuliert die Enquete-Kommission, angesichts von Forderungen nach einer Zulassung aktiver Sterbehilfe sei es dringend erforderlich, dass das Thema Sterbehilfe von der Politik aufgegriffen wird.
Auch wenn man keinen gesetzlichen Handlungsbedarf sehe, bedürfe es einer „eingehenden Befassung“ mit den ethischen und rechtlichen Fragen der aktiven Sterbehilfe, der ärztlichen oder pflegerisch assistierten Selbsttötung, der indirekten und der passiven Sterbehilfe sowie des Behandlungsabbruchs. Das Thema Sterbehilfe müsse dabei klar in den Kontext einer Verbesserung der Versorgung und Betreuung sterbender und schwerstkranker Menschen gestellt werden.
Angesichts der vorzeitig beendeten Legislaturperiode konnte die Enquete-Kommission eine Reihe von Themen nicht mehr behandeln. Dazu zähle unter anderem, dass angesichts der steigenden Zahl der Nichtversicherten in Deutschland den Ursachen des fehlenden Versicherungsschutzes und den Möglichkeiten der Abhilfe genauer nachgegangen werden muss.
Grundlegend müsste ferner überlegt werden, mit welchen, auch finanziellen Anreizsystemen der solidarische Charakter der gesetzlichen Krankenversicherung weiter befördert werden kann. Zu den leitenden sozialethischen Prinzipien, die für die Gesundheitsversorgung relevant sind, gehöre zunächst das Prinzip der Menschenwürde, stellt die Kommission weiter fest. Es schränke die Anwendung von Kosten-Nutzen-Kalkülen als Kriterium für die Zuweisung von finanziellen Mitteln und Material deutlich ein, so die Mehrheit der Kommission. Sie stellt die Frage in den Raum, unter welchen Umständen die Anwendung solcher Kalküle mit dem Prinzip der Menschenwürde vereinbar sein kann.
Zum Thema „Ethik in der biowissenschaftlichen und medizinischen Forschung“ bezeichnet die Enquete-Kommission eine Diskussion über die Schaffung eines Humanforschungsgesetzes, das alle Bereiche der medizinischen Forschung am Menschen regelt, unter anderem als wünschenswert.

Der Bericht steht im Internet unter www.bundestag.de/medizin zur Verfügung.

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