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Mittelweg in der PID-Debatte

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07.07.2011

Präsident Dr. Norbert Lammert:

Das Wort erhält nun der Kollege René Röspel.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

René Röspel (SPD):

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben uns jetzt viele Wochen, Monate oder, wie einige von uns, schon Jahre damit auseinandergesetzt, ob oder wie es möglich ist, für die Präimplantationsdiagnostik Grenzen zu setzen. Die unterschiedlichen Gesetzentwürfe, die uns heute vorliegen, geben unterschiedliche Antworten darauf.

Der Gesetzentwurf, der ein Präimplantationsdiagnostikverbot vorsieht, zieht eigentlich keine Grenzen. Eine Grenze verläuft immer zwischen zwei Positionen. Mit dem kategorischen Verbot der Präimplantationsdiagnostik allerdings grenzt dieser Entwurf aus. Vor diesem Verbot werden die Menschen stehen, die Paare, die sich sehnlich wünschen, Eltern zu werden, die aber vielleicht schon mehrere Tot- oder Fehlgeburten erlitten haben und die, wenn sie Eltern werden wollen, dieses Risiko wieder kalkulieren müssen. Der PID-Verbotsentwurf versucht, Leben zu schützen, das nicht geschützt werden kann – aber das zulasten von Frauen und Eltern. Deswegen ist das an dieser Stelle für mich kein richtiger Weg.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der FDP, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Auf der anderen Seite steht der Entwurf derer, die die Präimplantationsdiagnostik weitgehend freigeben wollen, Frau Flach. Er wird häufig als ein Weg der beschränkten Zulassung beschrieben. Ich glaube, man muss sich genauer anschauen, wo dort Grenzen gezogen werden. Es gibt in diesem Entwurf zwei Fälle, für die die Präimplantationsdiagnostik zugelassen werden soll.

Der erste Fall ist der, in dem die Eltern eine Erbkrankheit, eine Veranlagung in sich tragen, die dazu führen kann, dass die Nachkommen eine schwerwiegende Erkrankung aufweisen. Das Kriterium für die Grenzziehung in diesem Fall ist die schwerwiegende Erbkrankheit.

Aber was ist das? Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie schaffen es nicht einmal, in Ihrem Entwurf zu definieren, was eine schwerwiegende Erbkrankheit ist. Das heißt, Sie sind nicht in der Lage, die Grenze aufzuzeigen. In dem zweiten Fall, der nach dem Flach-Entwurf zulässig sein soll, gibt es überhaupt keine Grenze. Der Entwurf sieht nämlich vor, dass Präimplantationsdiagnostik zugelassen ist, um festzustellen, ob ein Embryo das Risiko einer Fehl- oder Totgeburt in sich trägt, und zwar ohne die Vorbedingung, dass die Eltern eine Erbkrankheit haben oder eine solche bei ihnen diagnostiziert ist. Die meisten von Ihnen mögen kein Screening zulassen wollen, aber Sie machen es in diesem Fall.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/ CSU, der LINKEN und des BÜNDNISSES90/DIE GRÜNEN)

Mit diesem Passus wird es künftig bei jeder künstlichen Befruchtung möglich sein, eine Präimplantationsdiagnostik durchführen zu lassen, wenn sie denn dazu dient, feststellen zu lassen, ob für den Embryo eine Wahrscheinlichkeit für eine Schädigung mit der Folge einer Tot- oder Fehlgeburt besteht. Das ist keine Grenzziehung; das ist eine sehr weite Öffnung, die ich nicht mittragen kann.

(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)

Zieht der dritte Entwurf, der Entwurf von Röspel, Meinhardt, Hinz, Lammert und anderen, Grenzen? Nein, wir ziehen keine Grenzen. Aber wir verwenden eine Grenze, die bereits existiert und die unabänderlich, unwiderruflich in dem Embryo, um den es geht, angelegt ist. Der Embryo ist nicht mehr zu schützen, weil seine Entwicklungsfähigkeit nicht gegeben ist: Das ist diese starke Grenze, die wir nicht beeinflussen können, die wir aber mit unserem Entwurf ziehen wollen. Das Leben des Embryos kann nicht mehr geschützt werden. Wenn das aber so ist, dann ist es umso mehr folgerichtig, dass das Leben der Frau geschützt wird. In diesen Fällen, und nur in diesen Fällen, schlagen wir vor, dass Präimplantationsdiagnostik zulässig ist, um nämlich einer Frau eine Tot- oder Fehlgeburt nicht zumuten zu müssen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie der Abg. Angelika Brunkhorst [FDP] und Priska Hinz [Herborn] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Die Grenze, die wir festlegen, ist längst im Embryo angelegt, bevor die Untersuchungen der PID beginnen. Ein Kompromiss oder ein Konsens kann ein ethischer Wert für sich sein. Das hat Professor Dabrock in der Debatte zur Stammzellforschung einmal gesagt. Ich glaube, er hat damit recht. Mit unserem Entwurf haben wir eine starke ethische Position und eine starke Grenze, die wir nicht verändern und die wir nicht festlegen können. Wir müssen aber beobachten, wie sie zu definieren ist. Das wird mit moderner Medizin zu schaffen sein.

Wir wollen nicht, dass darüber entschieden wird, ob ein Leben gelebt werden darf. Aber wir akzeptieren die Tatsache, dass in einem Embryo die Entscheidung bereits getroffen ist, dass er nicht leben kann. Ich finde, das ist der Konsens, der wahrscheinlich von vielen unter Ihnen in diesem Hause akzeptiert werden könnte. Ich will ausdrücklich dafür werben, den Antrag von Röspel, Hinz und anderen zu unterstützen, damit es einen starken Konsens gibt.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/ CSU, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Hans- Michael Goldmann [FDP])

Die Schwerpunkte meiner Arbeit: