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Partizipation an forschungsrelevanten Entscheidungen

27.06.2013

Die vorliegenden Anträge der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, welche wir bereits im Ausschuss für Bildung und Forschung debattiert haben, greifen die im letzten Jahr geäußerten Forderungen verschiedener zivilgesellschaftlicher Gruppen nach mehr Partizipation bei der Auswahl und Vergabe von Projektfördermitteln des Bundes im Bereich der Forschung auf. Ich möchte voranstellen, dass wir als SPD-Bundestagsfraktion eine solche Forderung der jeweiligen Gruppen für legitim halten und einer Öffnung der bisherigen Strukturen hin zu mehr Partizipation positiv und offen gegenüberstehen. Wie ich bereits in meiner Rede vom 13. Dezember 2012 dargelegt habe, entbindet die verfassungsrechtlich geschützte Freiheit der Forschung selbige nicht von gesellschaftlicher Verantwortung. Eine grundsätzliche Rückkopplung der Sphäre Wissenschaft und Forschung mit der Gesellschaft – in ihrer ganzen pluralen Bandbreite – halte ich daher für richtig und wichtig.

Da ich meinen Standpunkt zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bereits ausgiebig in meiner Rede vom Dezember des letzten Jahres dargelegt habe, möchte ich mich am heutigen Tag im wesentlichen auf den Antrag der Linksfraktion mit der Drucksachennummer 17/13090 konzentrieren.

Allerdings möchte ich an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen und mich ausführlich bei der Hauptverfasserin des grünen Antrags, der Kollegin Krista Sager, bedanken, die zum Ende dieser Legislatur aus dem Deutschen Bundestag ausscheiden wird. Liebe Krista, ich habe die Zusammenarbeit im Ausschuss immer als sehr angenehm und konstruktiv erlebt, deine Beiträge immer als Bereicherung empfunden und auch von dir gelernt. Dafür herzlichen Dank und alle guten Wünsche von unserer Fraktion für dich.

Hinsichtlich des Antrags der Fraktion Die Linke sei die Frage gestattet, ob es der Sache nicht dienlicher gewesen wäre, eine inhaltliche Trennung bzw. eine stärkere Fokussierung vorzunehmen. Zwar ist das Engagement der Linken für eine Stärkung von Open Access in der deutschen Wissenschaft durchaus redlich und lobenswert, doch halte ich die Forderung im vorliegenden Antrag für fehl am Platz. Der Open-Access-Ansatz ist letztlich eine Frage der Reformierung des Urheberrechts und hat wenig mit der Ausgestaltung von Möglichkeiten der institutionellen Partizipation zivilgesellschaftlicher Gruppen gemein. Dem Anliegen, die Möglichkeiten der zivilgesellschaftlichen Partizipation zu verbreitern, ist mit diesem Anliegen somit nur wenig geholfen.

Weiterhin möchte ich darauf verweisen, dass der vorliegende Antrag einen wichtigen Schritt – hin zu mehr Partizipation – übergeht: Denn damit eine gleichberechtigte Partizipation von gemeinnützigen Gruppen der Zivilgesellschaft in Beratungs- und Steuerungsgremien zur Forschungs- und Innovationspolitik überhaupt möglich ist, bedarf es zunächst einer Anpassung der bestehenden Strukturen auf die Belange dieser Gruppen. An dieser Stelle sei lobend die Forderung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erwähnt, die eben jene besondere Herausforderung mit ihrer Forderung nach der konzeptionellen Entwicklung eines möglichen partizipativen Verfahrens für die genannten Gruppen berücksichtigt.

Weiterhin halte ich die Forderung nach der Miteinbeziehung von gemeinnützigen Trägern in gemeinsame Verbundprojekte zwar für grundsätzlich lobenswert, doch möchte ich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass auch „Nichtregierungsorganisationen" wie der BDI e.V. diese Voraussetzung erfüllen. Mir ist unklar, ob ein solcher potenzieller Partner eines Verbundprojektes die Intention des Antrags widergibt. Ich halte es daher für schwierig bzw. fraglich, ob eine qualitative Diskriminierung von zivilgesellschaftlichen Gruppen überhaupt vorgenommen werden kann.

Weiterhin möchte ich – bei aller Sympathie für das Anliegen einer breiteren gesellschaftlichen Beteiligung an der Schwerpunktsetzung von außeruniversitären Forschungseinrichtungen – darauf hinweisen, dass es vermessen wäre, anzunehmen, dass eine Rückkopplung mit gesellschaftlichen Akteuren Asymmetrie bei der Information über Forschungsergebnisse zwischen der Wissenschaft und den übrigen gesellschaftlichen Teilgruppen grundsätzlich aufheben kann. Eine Detailsteuerung – durch welchen politischen Akteur auch immer – bei der Vergabe von Forschungsmitteln kann ohnehin nicht im Interesse der Forschung oder der Gesellschaft sein. Die einseitige Festlegung der zukünftigen Forschungsleitagenda nur durch den Dialog zivilgesellschaftlicher Akteure allein ist wenig zielführend.

Vielmehr halte ich es für notwendig, dass der gesellschaftliche Einfluss bei der Schwerpunktsetzung und Weichenstellung im Hinblick auf die inhaltliche Ausrichtung der Projektförderung zur Geltung kommt. In diesem Kontext schließe ich auch ausdrücklich eine stärkere Berücksichtigung des Parlaments mit ein.

Klarstellen möchte ich an dieser Stelle jedoch Folgendes: Die methodische Herangehensweise an Forschungsfragen, also die Art und Weise, wie die Forschung zu ihren Erkenntnissen kommt, kann nach meinem Empfinden jedoch nicht zur Diskussion stehen. Hier ist Vielfalt vorhanden und erforderlich, und alles andere wäre dem wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn abträglich.

Wir als SPD-Bundestagsfraktion halten folglich die Stoßrichtung und Intention des Antrags der Linken für grundsätzlich richtig, aber eine Umsetzung dieser Ideen wird nicht im Hauruckverfahren zu erreichen sein. Dies bedarf eines längerfristigen Prozesses, in dem zunächst die Partizipationskapazitäten der zivilgesellschaftlichen Gruppen gestärkt werden müssen. In einem nächsten Schritt muss dann ein verbindliches Verfahren zur gleichberechtigten gesellschaftlichen Partizipation gefunden werden. Dann erst wird es möglich sein, auch eine Teilhabe der Zivilgesellschaft sicherzustellen, die nicht nur die notwendige Akzeptanz in der Gesellschaft, sondern auch in der Forschungslandschaft selbst findet.

Die Schwerpunkte meiner Arbeit: