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Beim öffentlichen Zugang (Open Access) bleibt Schwarzgelb zugenagelt!

07.11.2012

Ein Fortschritt für Wissenschaftspolitik ist heute von Schwarz-Gelb verhindert worden: Die SPD wollte – wie von der Wissenschaft gefordert und von der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft einstimmig empfohlen – wissenschaftlichen Autoren endlich ermöglichen, ihre wissenschaftlichen Arbeiten nach sechs Monaten auch anderweitig zu veröffentlichen. CDU/CSU und FDP haben jedoch ein weiteres Mal die Chance verpasst, Wissenschaft und Forschung diese rechtlichen Publikationsgrundlagen einzuräumen, die sie für erfolgreiches Arbeiten dringend brauchen, erklärt René Röspel.

Voraussetzung sollte sein, dass die wissenschaftlichen Beiträge überwiegend durch öffentliche Mittel finanziert werden und die Zweitveröffentlichung nicht kommerziellen Zwecken dient. Damit wäre ein fairer Ausgleich zwischen den Interessen der Wissenschaft und der Verlage gefunden und vermieden worden, dass staatliche Einrichtungen noch einmal für das bezahlen müssen, was der Steuerzahler schon finanziert hat.
Die Koalitionsfraktionen haben aber leider heute im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung den Gesetzesentwurf der SPD-Bundestagsfraktion zur Ermöglichung eines Zweitveröffentlichungsrechts und von Open-Access Publikationen für Wissenschaft und Forschung abgelehnt. CDU/CSU und FDP haben ein weiteres Mal die Chance verpasst, der Wissenschaft und Forschung rechtlichen Publikationsgrundlagen einzuräumen, die sie für erfolgreiches Arbeiten dringend braucht. So hat die Allianz der Wissenschaftsorganisationen in der Vergangenheit wiederholt an den Gesetzgeber appelliert rechtliche Möglichkeiten für ein Zweitveröffentlichungsrecht zu schaffen, wie sie der Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion vorsieht.
Europa ist in dieser Frage bereits weiter: So plant die EU-Kommission für das kommende Forschungsrahmenprogramm ‚Horizon 2020‘ die Open Access Publikation zum Regelfall zu machen.
Hatten sich die Bildungspolitiker der Union an der Seite der SPD zu Zeiten der Großen Koalition für die Einführung eines sog. ‘Dritten Korbes‘ im Urheberrecht für die Belange von Wissenschaft und Forschung stark gemacht, scheinen sie sich von dieser Forderung endgültig verabschiedet zu haben. Seitens der Bundesregierung gibt es hierzu bis heute noch nicht einmal einen Entwurf.
Offenbar sehen sich die Koalitionsfraktionen den Interessen der großen Wissenschaftsverlage eher verpflichtet als denen der Forscherinnen und Forscher in Deutschland. Durch dieses kurzfristige und planlose Denken werden langfristig die Rahmenbedingungen für gute und wettbewerbsfähige Forschung und Wissenschaft in Deutschland beeinträchtigt.

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