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Grundgesetz-Änderung positiv für Hagen und EN – Autobahnen werden nicht privatisiert

02.06.2017

Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete René Röspel hat der Grundgesetzänderung am 1. Juni im Bundestag zugestimmt, weil „viele Änderungen den Kommunen – und damit auch Hagen und dem Ennepe-Ruhr-Kreis – zugutekommen." Eine Privatisierung von Autobahnen sei dagegen von der SPD in langen Verhandlungen verhindert worden.

Die SPD habe sich immer gegen eine Privatisierung der deutschen Autobahnen und Bundesstraßen gestellt und diese Position schließlich auch im Gesetzgebungsverfahren durchgesetzt, sagt Röspel. Die Gesetzentwürfe sähen zwar weiterhin die Errichtung einer Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen vor, Aber eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung Dritter an der Infrastrukturgesellschaft und möglichen Tochtergesellschaften werde mit den neuen Änderungen per Grundgesetz ausgeschlossen. CDU-Finanzminister Schäuble und CSU-Verkehrsminister Dobrindt wären bereit gewesen, 49 Prozent der Gesellschaft an private Investoren zu verkaufen, weiß Röspel: „Das haben wir schon verhindert, noch bevor das Gesetzgebungsverfahren den Bundestag erreicht hat."

Das Gesetzespaket enthält neben den geplanten Änderungen der Autobahn-Finanzierung aber noch weitere Neuregelungen. „Ich freue mich insbesondere über die geplante Grundgesetzänderung, mit der künftig der Bund in kommunale Bildungseinrichtungen investieren kann", sagt Röspel. Endlich werde das seinerzeit von der CSU durchgesetzte Kooperationsverbot zumindest teilweise aufgebrochen. Konkret wolle der Bund finanzschwachen Kommunen 3,5 Milliarden Euro zum Sanieren kommunaler Bildungsinfrastrukturen zur Verfügung stellen.

Die vollständige Stellungnahme von René Röspel ist hier nachzulesen.

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