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Fragen über Fragen zum Datenschutz

23.09.2018

Seit vier Monaten ist die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft, aber immer noch sorgen die Bestimmungen vor allem bei Vereinen, Handwerkern und kleinen Unternehmen für viele Fragen. Das zeigte sich auch bei einer Info-Veranstaltung mit dem Kölner Medien-Anwalt Christian Solmecke, zu der der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete René Röspel in das Alte Stadtbad in Haspe eingeladen hatte.

Solmecke nannte zunächst ein paar – manchmal auch absurde – Beispiele, wie auf die europaweit gültige DSGVO reagiert wurde: „In einer Arztpraxis wird man jetzt nicht mehr mit Namen aufgerufen, sondern muss sich am Eingang eine Nummer ziehen.“ Ein Friseur schreibt nicht mehr die Namen seiner Kundinnen in seinen Kalender, sondern gibt ihnen die Namen von Comic-Figuren. Auch die ersten meistens unberechtigten Abmahnungen gab es direkt nach dem 25. Mai, als die zweijährige „Schonfrist“ der DSGVO abgelaufen war: Anwälte forderten hohe Geldsummen, weil zum Beispiel auf der Homepage keine Datenschutzerklärung stand. Solmecke zeigte sich zufrieden, dass Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) inzwischen einem Gesetzentwurf gegen den „Abmahn-Wahnsinn“ vorgestellt hat.

Aus seinem Vortrag wurde sehr schnell eine Diskussion: Jede Menge Fragen der Besucher konnte der Anwalt beantworten. Im Grunde sei die Verordnung sehr gut, sagte Solmecke, denn dadurch werden die großen Social-Media-Unternehmen gezwungen, jedem Nutzer mitzuteilen, welche Daten über ihn und von ihm gespeichert sind und an wen sie weiter gegeben werden. Geschieht das nicht, drohen Google, facebook und Co. Milliarden-Strafen.

Die drohen den Vereinen in Hagen sicher nicht, machte Solmecke deutlich. Trotzdem müssten auch die ehrenamtlich geführten Organisationen eine Menge Arbeit investieren, um der DSGVO zu genügen. Neben der Datenschutzerklärung sei vor allem ein Verarbeitungsverzeichnis nötig, in dem genau aufgelistet wird, wer überhaupt welche Daten sehen, wofür er sie benutzen und an wen er sie weiter geben darf. Gute Vorlagen dafür gibt es kostenlos bei den Dachorganisationen wie dem Landessportbund, aber auch bei Anwaltskanzleien. „Nehmen Sie sich die nötige Zeit und füllen Sie diese Listen sorgfältig aus“, riet Solmecke den Gästen.

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