Omas Taschengeld wird nicht gekürzt

12.09.2004

12. September 04

„Wer bisher als Heimbewohner einen Zuschlag zum Taschengeld erhalten hat, soll den auch nach dem 1. Januar behalten“, freut sich der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete René Röspel. Zusammen mit seiner Kollegin Christel Humme (Witten) hat Röspel jetzt in einer eigens einberufenen SPD-Fraktions-Sondersitzung durchgesetzt, dass die eigentlich zum 1. Januar 2005 geplante Streichung zurück genommen werden soll.
Bislang erhalten sozialhilfeberechtigte Heimbewohner, die einen Teil der Heimkosten selbst zahlen, zusätzlich zum Grundbetrag von knapp 90 Euro ein weiteres Taschengeld von bis zu 44,40 Euro im Monat. Mit der zum 1. Januar in Kraft tretenden Reform des Sozialhilfegesetzes sollte dieser Zusatzbarbetrag abgeschafft werden. „Es würde zum Teil zu unvertretbaren Härten führen, wenn es keinen Vertrauensschutz gäbe und diesen Menschen das Geld, das ihnen zur freien Verfügung bleibt, um fast ein Drittel gekürzt würde“, begründet René Röspel den „Rückzieher“.
Die geplante Neuregelung muss allerdings erst noch durch den Bundesrat genehmigt werden. „Ich appelliere deshalb an die CDU, dieser Lösung keinen Stein in den Weg zu legen und zuzustimmen.“
Wer allerdings nach dem 1. Januar 2005 in ein Pflegeheim komme, habe keinen Anspruch mehr auf den Zusatzbetrag. Künftig erhalten also alle neuen Heimbewohner ein einheitliches Taschengeld.