Bundestagsanhörung bestätigt Fortschreibung des Stammzellkompromisses

03.03.2008

3. März 08

Berlin. Anlässlich der Öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zu den Gesetzentwürfen zur Änderung des Stammzellgesetzes erklären René Röspel, MdB, Ilse Aigner, MdB, Jörg Tauss, MdB, Thomas Rachel, MdB, Dr. Carola Reimann, MdB und Eberhard Gienger, MdB für die Initiatoren des Gesetzentwurfs zur einmaligen Verschiebung des Stichtages:
„Friedensschluss“ des Stammzellgesetzes bleibt erhalten.
Die heutige Anhörung zu den Gesetzentwürfen aus der Mitte des Parlamentes zum Stammzellgesetz hat das berechtigte Interesse der Wissenschaft an einer möglichst umfassenden Sicherstellung solider Rahmenbedingungen für die Stammzellforschung und die Notwendigkeit einer Änderung des geltenden Stammzellgesetzes bestätigt. Der Kompromiss zur Stammzellforschung aus dem Jahr 2002 kann auch in Zukunft aufrecht erhalten werden. Die geladenen Sachverständigen machten sich – wie auch die Vertreter der unterschiedlichen parlamentarischen Initiativen – die Lösung des komplexen ethischen Wertekonflikts nicht leicht. Die Diskussion zeichnete sich erneut durch ein hohes Maß an Verantwortung und Reflektion über den Umgang mit embryonalen Stammzellen aus.
Die Anhörung hat zugleich deutlich gemacht, dass man mit dem gefundenen Mittelweg zwischen den beiden unvereinbaren Positionen (striktes Verbot bzw. komplette Freigabe der Forschung mit embryonalen Stammzellen) der Forschung und der Berücksichtigung ethischer Bedenken gerecht werden kann. Daher gewinnt die Gesellschaft mit dem 2002 gefundenen Kompromiss, der zum Stammzellgesetz führte und den es fortzuschreiben gilt, deutlich mehr, als wenn man einer der anderen Positionen allein folgen und den Dissens noch unversöhnlicher machen würde. Auch dies muss das Ziel parlamentarischer Entscheidung sein.
Insgesamt aber hat die Anhörung in aller Deutlichkeit ergeben, dass der von uns vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Stammzellgesetzes und die mit diesem vorgesehene einmalige Verschiebung des Stichtages sowie die Klarstellung der strafrechtlichen Vorgaben einen vertretbaren Kompromiss darstellen. Mit diesem Gesetzentwurf wird der nach langen gesellschaftlichen und politischen Diskussionen im Jahr 2002 erreichte Mittelweg zur Stammzellforschung nicht aufgehoben, sondern fortgeschrieben und in seiner Substanz geschützt. Entscheidend ist in diesem Zusammenhang, dass der gesellschaftliche und ethische Friedensschluss des Stammzellgesetzes erhalten bleibt. Zu diesem gehört ein in der Vergangenheit liegender, fester Stichtag. Mit diesem Instrument wird der Zielsetzung des Gesetzes entsprochen, “„zu vermeiden, dass von Deutschland aus eine Gewinnung embryonaler Stammzellen … veranlasst wird.“ Dieser Position haben sich auch die geladenen Vertreter der katholischen und evangelischen Theologie angeschlossen. So bestätigt beispielsweise der Sachverständige Professor Dabrock in seiner Stellungnahme mit der Feststellung, dass unser Gesetzentwurf den “„schonendsten Ausgleich zwischen den verschiedenen Grundanliegen“ des Kompromisses zur Stammzellforschung auch “„unter den gegenwärtig veränderten Rahmenbedingungen“ bietet.
Die Verschiebung des Stichtages hat zugleich keinerlei Auswirkungen auf das deutsche Embryonenschutzgesetz mit seinem hohen Schutzstandard. Die Tötung von Embryonen zu Forschungszwecken bleibt verboten. Auch negative Auswirkungen der Stichtagsverschiebung auf die Förderung der Forschung mit adulten Stammzellen sind nicht zu erwarten. Schon heute fließt ein Großteil der Forschungsgelder in diesen Bereich und hieran wird sich nichts ändern.
Wir sind der festen Überzeugung, dass unser Vorschlag ein gangbarer und guter Weg ist, der von der Mehrheit der Mitglieder des Deutschen Bundestages mitgetragen werden kann. Während die anderen diskutierten parlamentarischen Initiativen Maximalpositionen formulieren, wollen wir den Weg für einen politischen und gesellschaftlichen Kompromiss bereiten.