Keine überhastete Regulierung von Biobanken - Bei Missbrauch gesetzliche Regelung notwendig
15.06.2010
Der Deutsche Ethikrat leistet mit seiner heute
veröffentlichten Stellungnahme zu Biobanken einen weiteren
Diskussionsbeitrag zu rechtlichen Fragen der modernen Biowissenschaften. Als
Biobanken bezeichnet man Sammlungen etwa von Gewebe- oder
Zellproben und den zugeordneten Daten. Eines der wohl bekanntesten
Beispiele für Biobanken ist die 2008 genehmigte „Helmholtz-Kohorte", in deren Rahmen 200 000 Bundesbürger über zwanzig Jahre
zur Erforschung häufiger chronischer Krankheiten wie
Diabetes, Krebs, Herz-Kreislauf- oder Demenzerkrankungen
eingebunden sind.