Den größten Teil der mehr als anderthalbstündigen Diskussion, die von Johannes Kraft kompetent moderiert wurde, nahm die Familienpolitik ein. CDU und FDP lobten sich dafür, dass sie das Kindergeld und den Kinderfreibetrag erhöht hatten. „Der Freibetrag nutzt nur den Gutverdienern“, hielt René Röspel dagegen: „Wieso ist diesem Staat das Kind eines Spitzenverdieners mehr wert als das eines Arbeitnehmers mit normalem Einkommen?“ Deutschland gebe „ziemlich viel“ Geld für Familien aus, „aber nicht effizient“, wie alle europäischen Nachbarn zeigten. „Wir müssen die Strukturen ändern“, sagte Röspel, „die Eltern wollen eine vernünftige Betreuung, und die muss der Bund mit finanzieren.“ Dass 580 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt für den U3-Ausbau bereit gestellt hat, sei nur den SPD-geführten Ländern im Bundesrat zu verdanken.
Sein Ziel sei es, die Schere zwischen Reich und Arm wieder zu schließen, den Arbeitsmarkt zu stabilisieren, Leiharbeit und Befristung einzudämmen. Dazu sei auch ein flächendeckender Mindestlohn nötig. Denn die Erwerbsarmut heute sei die Altersarmut von morgen.
Und was tut Schwarz-Gelb gegen die Arbeitslosigkeit? „Wir haben genug Menschen in Arbeit“, sagte die CDU-Kandidatin.
Faktencheck:
„Wenn das Ehegatten-Splitting abgeschafft würde, müsste ein Alleinverdiener mit 50 000 ¤ Jahreseinkommen 13 000 ¤ mehr Steuern bezahlen“, behauptete die CDU-Kandidatin.
Tatsache ist: Ein „Alleinverdiener“ (Steuerklasse III) muss heute für 50 000 ¤ Jahreseinkommen 5944 ¤ Steuern bezahlen. Ein Single mit gleichem Einkommen zahlt 9778 ¤, also 3834 ¤ mehr. Da hat die CDU-Kandidatin kurzerhand mals eben fast 10 000 ¤ hinzugemogelt.
Das verheiratete Paar mit je 25 000 ¤ zahlt 5592 ¤ Steuern, also annähernd den gleichen Betrag wie der Alleinverdiener; das unverheiratete Paar zahlt dagegen 11 888 ¤, also rund 6300 ¤ mehr. Das ist die wirkliche Ungerechtigkeit des Ehegattensplitting.
Alle Zahlen stammen aus www.lohnsteuerrechner.de[1] und wurden ohne Freibeträge berechnet.