Röspel unterstützt Initiative zum Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe

21.04.2021

Schon 2015 habe er sich für das Verbot der Geschäftemacherei mit der Selbsttötung eingesetzt und in einer interfraktionellen Gruppe die Einführung eines neuen § 217 in das Strafgesetzbuch erreichen können, sagt der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete René Röspel: „Ich habe mich damals wie heute sehr intensiv mit der Situation schwerst Kranker und Sterbender und ihrer Wünsche befasst und bin – im Einklang mit Menschen aus der Palliativmedizin und Hospizbewegung – zur Überzeugung gekommen, dass kommerzielle Sterbehilfe kein Pfad ist, der in einer humanen Gesellschaft verbreitert werden sollte.“ Leider habe das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung im letzten Jahr mit einer aus seiner Sicht „inkonsistenten Begründung“ den § 217 StGB für nichtig erklärt und somit einerseits wieder das Geschäft mit dem Tod zugelassen, bedauert Röspel, aber andererseits ausdrücklich eine Regulierung zugelassen.

Auch wenn es keine Möglichkeit mehr gebe, noch in dieser Legislaturperiode zu einer Beschlussfassung nach breiter gesellschaftlicher und parlamentarischer Debatte zu kommen, sind bislang zwei Gesetzentwürfe vorgelegt worden, die geschäftsmäßige Sterbehilfe weiterhin zulassen. „Wie viele andere sehe ich darüber hinaus gehenden Regelungsbedarf und werde mit einer interfraktionellen Gruppe einen Entwurf auf Basis des alten § 217 StGB erarbeiten, um ein weitestgehendes Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe zu erreichen“, verspricht Röspel.

 

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