Meine Erklärung zum Artikel „Bonus für Mitarbeiter von Abgeordneten“ (WP vom 4. Dez. 2020)

04.12.2020

Durch den Bericht über die Zahlung eines so genannten Corona-Bonus kann der Eindruck entstehen, dass der Deutsche Bundestag hier eine „Extrawurst“ für die Beschäftigten seiner Mitglieder gebraten hat. Die Augsburger Allgemeine (und die, die dort abschreiben)  verschweigen allerdings, dass es sich bei der einmaligen Sonderzahlung um ein Regelung des Tarifvertrags für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Bundes handelt, die bereits am 25. Oktober beschlossen wurde. Weder meine MitarbeiterInnen noch ich haben diesen Bonus verlangt (und ich halte ihn auch für die Abgeordnetenmitarbeiter für unnötig.)

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abgeordneten sind nicht Beschäftigte im öffentlichen Dienst, dennoch werden die Ergebnisse von Tarifeinigungen für den öffentlichen Dienst in aller Regel auf diesen Personenkreis übertragen. Das ist im zitierten Schreiben des Bundestagspräsidenten auch so erklärt – die Kürzung dieser Information passt aber besser zum öffentlichen Bild der Abgeordneten, die sich (und ihre Beschäftigen) „selbst bedienen“.