Kinderrechte müssen Vorrang haben

Die Vollversammlung der Vereinten Nationen hat am 20. November 1989 die Kinderrechtskonvention verabschiedet. Hier ist meine Pressemitteilung zum Jubiläum: Kinderrechte gehören ins Grundgesetz!

19.11.2020

Die Vollversammlung der Vereinten Nationen hat am 20. November 1989 die Kinderrechtskonvention verabschiedet. Mit dem Beschluss wurden erstmals auf Basis einer internationalen Übereinkunft die Rechte des Kindes festgeschrieben. In 54 Artikeln werden allen Kindern auf der Welt völkerrechtlich die gleichen verbindlichen Mindeststandards verbrieft.

Die Vertragsstaaten verpflichten sich in Gesetzgebung und Verwaltung sowie im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit diese Standards umzusetzen und die Kinderrechte zu verwirklichen. Daran erinnert der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete René Röspel und fordert:

„Kinderrechte müssen Vorrang haben, wenn Verwaltung und Politik Entscheidungen fällen, die Kinder betreffen. Dieses Prinzip muss auch und gerade in Ausnahmesituationen wie der Corona-Pandemie großgeschrieben werden.“ Entscheidungen zur Pandemiebekämpfung müssten sich nicht nur auf den Gesundheitsschutz, die ökonomische Entwicklung und die Verwirklichung von Freiheitsrechten ausrichten, sondern auch die Konsequenzen betrachten, die sie für Kinder und Jugendliche haben. Dies sei zu Beginn der Pandemie nicht geschehen und deshalb bei allen jetzt zu treffenden Entscheidungen umso wichtiger.

Röspel weist darauf hin, dass im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen: „Seit einem Jahr liegt der entsprechende Gesetzentwurf von Justizministerin Christine Lambrecht dem Kabinett vor. Es wird Zeit, dass die Kanzlerin ihn endlich an den Bundestag weiter reicht.“

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