Röspel weist auf öffentliche Anhörung zum Infektionsschutzgesetz hin

Zur öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses am 12. November 2020 gibt es hier meine Pressemitteilung - und die Einladung, der Sitzung online zu folgen

11.11.2020

Am Donnerstag, 12. November 2020 von 11-13 Uhr, findet im Bundestag eine öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses zum 3. Infektionsschutzgesetz statt. Darauf weist der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete René Röspel hin: "Uns erreichen in Berlin zur Zeit viele nachfragende Mails zu dem Gesetz." Es sei wichtig, dass der Bevölkerung klar ist: Mit dem Gesetz werden die geltenden Corona-Maßnahmen der Länder nachvollziehbarer gemacht. "Es geht nicht darum, Grundrechte nachhaltig einzuschränken, sondern transparent zu machen, warum die Behörden entsprechende Regelungen veranlassen." Im Internet kursieren irreführende und bewusst falsche Hinweise, dass die Grundrechte in Deutschland mit dem Gesetz dauerhaft eingeschränkt oder sogar abgeschafft werden sollen. "Das ist aus den Reihen der Querdenken-Bewegung und ähnlicher Initiativen lanciert, soll Panik verbreiten und Hetze gegen "die da oben" anstacheln. Viele Menschen leiten entsprechende Mails mit völlig falschen Tatsachen offenbar einfach weiter, ohne die Inhalte zu hinterfragen", beklagt Röspel. Er stellt klar: "Die coronabedingten Maßnahmen gelten nur zur Bekämpfung von SARS-CoV-2 und werden vorbehaltlos gestoppt, sobald die Pandemie vorbei ist. Wir schaffen Regelungen und müssen Einschränkungen in Kauf nehmen, um eines der wichtigsten Grundrechte zu schützen: Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit." Die Anhörung des Gesundheitsausschusses kann live auf www.bundestag.de verfolgt werden.

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