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Erklärung zum WP-Artikel "Millionen für die digitale Ausstattung" (30.07.20)

30.07.2020

Wie üblich schmückt sich die FDP bei den Mitteln für die digitale Ausstattung der Schulen mit fremden Federn: Das beschriebene  Sofortprogramm ist eine unmittelbare Reaktion auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie. Der Bund unterstützt durch eine Entscheidung im Koalitionsausschuss jetzt die Schülerinnen und Schüler, die bisher kein digitales Endgerät haben. Damit soll Online-Unterricht auch für diejenigen ermöglicht werden, für die digitales Lernen aus Mangel an Geräten bislang keine Option war. Es darf nicht der Geldbeutel der Eltern darüber entscheiden, ob Schülerinnen und Schüler mit Laptop oder Tablet am digital unterstützten Lernen teilhaben können.

Für das Sofortprogramm stellt der Bund 500 Millionen Euro zur Verfügung. Dieses Geld wird nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel an die Länder verteilt, das heißt, Nordrhein-Westfalen stehen 105 Millionen Euro zur Verfügung. Zusätzlich zu den 500 Millionen Euro des Bundes investieren die Länder selbst 50 Millionen Euro. Damit stehen den Schulen insgesamt 550 Millionen Euro zur Verfügung.

Dass das Land Nordrhein-Westfalen diese 105 Millionen Euro des Bundes aus der Zusatzvereinbarung  um weitere 55 Millionen Euro auf dann insgesamt 160 Millionen Euro aufstockt, ist nur recht und billig: Schließlich ist das Land in der Pflicht, die Schulen aus der Kreidezeit zu holen. Die Landesregierung muss in die digitale Ausstattung investieren und sie dauerhaft sichern. Ohne den massiven Aufwuchs durch die Bundesmittel wäre eine zügige und substantielle digitale Nachrüstung überhaupt nicht möglich.

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