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SPD setzt finanzielle Hilfen für Werkstattbeschäftigte durch

14.07.2020

Für viele Menschen mit Behinderungen bedeutet die Corona-Pandemie eine starke Belastung: Tagesabläufe und Routinen sind unterbrochen, Einkommen aus der Arbeit in Werkstätten fallen zum Teil weg. Auf Druck der SPD-Bundestagsfraktion können Entgelteinbußen der Werkstatt-Beschäftigen mit Behinderungen künftig ausgeglichen werden, teilt der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete René Röspel mit.

Seit Beginn der Corona-Krise stehe die SPD-Bundestagsfraktion in engem Austausch mit den Beschäftigten in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Auf Grund der verhängten Betretungs- und Betreuungsverbote fehle es an der wichtigen regelmäßigen Tagesstruktur im gewohnten Umfeld. Das sei eine große Belastung für viele Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen, weiß René Röspel, der auch ehrenamtlicher Vorsitzender der AWO im Ennepe-Ruhr-Kreis ist. Durch die Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabenverordnung erhalten die Integrationsämter der Länder nun die Möglichkeit, Leistungen an Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) zu erbringen, um die Entgelteinbußen der dort beschäftigten Menschen mit Behinderungen auszugleichen.

Betrieben, die nicht die vorgeschriebene Quote an Mitarbeitern mit Behinderungen erfüllen, sind gesetzlich verpflichtet, eine Ausgleichsabgabe zu zahlen. Davon fließen 80 Prozent an die Länder und

20 Prozent an den Bund, erläutert Röspel: „Wir haben nun eine Einigung mit den Ländern erzielt, wonach die Länder 90 Prozent der Gelder bekommen, die sie dann gezielt und ausschließlich für die Werkstattbeschäftigten verwenden.“ Insgesamt handele es sich damit um eine Aufstockung von 70 Millionen Euro. Damit könne den Beschäftigten ein Teil ihres Lohnausfalles ersetzt wird.

Im Konjunkturpaket seien zudem Überbrückungshilfen für soziale Dienstleister und Inklusionsbetriebe enthalten, um dort zu unterstützen, wo im Zuge der Corona-Pandemie finanzielle Engpässe entstanden sind, ergänzt Röspel.

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