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„Ein sozialpolitischer Meilenstein“: Bundestag beschließt Grundrente

02.07.2020
Die Grundrente kommt. René Röspel (rechts) bedankt sich bei seinem Kollegen Ralf Kapschack (SPD-MdB nördlicher Ennepe-Ruhr-Kreis), „der monatelang mit viel Nerven an der Blockade der CDU/CSU gesägt hat.

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 2. Juli, die Grundrente beschlossen. Rund 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner, die ein Leben lang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, werden mit der Grundrente im Alter eine spürbar höhere Rente haben. „Die Grundrente ist ein sozialpolitischer Meilenstein“, freut sich der heimischen SPD-Bundestagsabgeordnete René Röspel, „damit erkennen wir Lebensleistungen an.“ Die Grundrente sei ein Anspruch und kein Almosen, denn für viele Menschen sei die Rente im Alter das Haupteinkommen. Dafür hätten sie jahrzehntelang gearbeitet und Beiträge eingezahlt. Viele von ihnen haben Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt. „Es kann doch nicht sein, dass diese Menschen dann im Alter auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen sind, weil die Rente nicht zum Leben reicht. Wer lange gearbeitet hat – auch für wenig Geld – soll mehr haben, wenn er in Rente ist“, stellt Röspel klar.

Gerade jetzt ist es für Röspel ein gutes Zeichen, dass die Grundrente beschlossen wird: „CDU und CSU haben jahrelang bei der Grundrente geblockt. Die SPD hat sich aber erfolgreich durchgesetzt. Es reicht halt nicht, für Corona-Heldinnen und -Helden nur zu klatschen oder Sonntagsreden zu schwingen.“ Wer jahrzehntelang in die Rentenversicherung eingezahlt hat, solle im Alter besser dastehen, denn das sei eine Frage der Gerechtigkeit.

Röspel macht aber auch deutlich, dass die Grundlage für eine gute Rente natürlich anständige Löhne seien, „deshalb setzen wir uns als SPD auch weiterhin für einen höheren Mindestlohn, für eine starke Tarifbindung und mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ein.

Die Berechtigten bekommen die Grundrente automatisch ausbezahlt. Ein Anspruch wird ab 1. Januar 2021 bestehen, die Auszahlung wird schrittweise ab Juli 2021 erfolgen. Die Rente wird um einen Zuschlag erhöht, wenn die Versicherten mindestens 33 Jahre „Grundrentenzeiten“ vorweisen können – das sind Pflichtbeitragszeiten vor allem aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit, aber auch Zeiten einer Pflichtversicherung von Selbstständigen. Grundlage für die Berechnung des Zuschlags sind die Entgeltpunkte, die aufgrund der Beiträge während des gesamten Versicherungslebens aus den „Grundrentenbewertungszeiten“ erworben wurden.

 

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