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Vor der Patientenverfügung gut beraten lassen

07.06.2017

Eine Patientenverfügung sollte man zu Hause aufbewahren, eine Kopie bei einer Vertrauensperson hinterlegen und einen Zettel mit dem Hinweis, wo die Verfügung zu finden ist, sollte man immer bei sich tragen. Diesen Rat gab der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete René Röspel den gut 40 Besuchern seines Vortrages, zu dem das Hospiz Emmaus in seine Räume in Vogelsang eingeladen hatte.

Röspel, der Mitglied der Ethik-Kommission des Bundestages war, berichtete, wie das entsprechende Gesetz vor acht Jahren entstanden ist und wieviel Diskussionen es davor gegeben hat. „Deutschland war zuvor ein Entwicklungsland in Sachen Hospiz und Schmerztherapie", sagte der Abgeordnete. Vieles habe sich seitdem verbessert: Seit 2007 gibt es eine ambulante Palliativ-Versorgung, seit 2013 ist Schmerztherapie zum Pflicht- und Prüfungsfach in der Medizin-Ausbildung geworden und 2015 sei der Eigenanteil für die Unterhaltung eines Hospizes auf fünf Prozent gesenkt worden. „Für den Patienten übernimmt die Krankenkasse die Kosten", so Röspel.

Röspel riet dazu, immer eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht zu verfassen: „Mit der Patientenverfügung legt man fest, mit welchen medizinischen Behandlungen man nicht einverstanden ist. Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt man eine Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen." Allerdings reiche es nicht, Begriffe wie „keine lebensverlängernden Behandlungen" aufzuschreiben, es müssten konkrete Erkrankungen und konkrete Behandlungsmethoden genannt werden. Es sei deshalb unumgänglich, vorher ein „qualifiziertes Beratungsgespräch" zum Beispiel mit einem Arzt zu führen oder auch die Beratung von Emmaus aufzusuchen.

Es sei nicht nötig, die Verfügung bei einem Notar zu hinterlegen, antwortete Röspel auf eine entsprechende Frage. Er riet aber dazu, das Papier etwa alle zwei Jahre kritisch zu überprüfen und entweder mit aktuellem Datum noch einmal zu unterschreiben oder neu zu verfassen. „Werfen Sie dann aber die alte Verfügung nicht einfach weg, sondern streichen Sie sie durch und unterschreiben das, wenn sie ungültig sein soll."

Pfarrerin Anne Braun-Schmitt zog aus der Diskussion den Schluss: „Das alles ist auch eine Aufforderung, sich mit seinen Nächsten rechtzeitig abzusprechen."

René Röspel ist gern bereit, bei Organisationen seinen Vortrag über „Patientenverfügung" zu halten. Interessierte wenden sich an sein Wahlkreisbüro in Hagen, Telefon 02332/ 919458.

Eine Broschüre „Patientenverfügung" und ein Formular „Vorsorgevollmacht" können auf der Homepage des Bundesjustizministeriums www.bmjv.de herunter geladen werden.
Infos gibt es auch im Hospiz Emmaus, Hagener Straße 339 in Gevelsberg, Telefon 02332/61021.

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