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Angehörige werden entlastet, Inklusion wird vorangebracht

14.08.2019

Viele Angehörige werden vom Sozialamt in Anspruch genommen, wenn ihre Eltern oder Kinder Sozialhilfe beziehen, weil sie zum Beispiel pflegebedürftig sind. „Das ist für Viele eine große Belastung“, weiß der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete René Röspel. Mit dem „Angehörigenentlastungsgesetz“, dass die Bundesregierung am Mittwoch auf den Weg gebracht hat, sollen künftig nur noch Angehörige mit einem Jahreseinkommen über 100.000 Euro vom Sozialamt in Anspruch genommen. Das Gesetz ist nach Röspels Ansicht gerade für Menschen mit Behinderungen eine gute Nachricht. Seit 2018 fördert der Bund Beratungsstellen, in denen Menschen mit Behinderungen vor allem von Menschen mit Behinderungen beraten werden. Kostenlos können sie sich über Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern und die zuständigen Anlaufstellen informieren. Bisher war die Beratung bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Künftig wird es dieses Angebot dauerhaft geben, und es wird auch mit zusätzlichen Bundesmitteln versehen.

Darüber hinaus wird mit dem Angehörigenentlastungsgesetz ein Budget für Ausbildung eingeführt.  Dieses ermöglicht Menschen mit Behinderungen, außerhalb von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen eine betriebliche Ausbildung aufzunehmen.

„Mit dem Gesetz haben wir ein Paket geschnürt, das Inklusion ein großes Stück voranbringt und Angehörige gezielt unterstützt“, ist Röspel überzeugt.

 

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