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Röspel: Neues Gesetz nützt Pflegekräften, Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen

09.11.2018

Am Freitag hat der Bundestag das „Pflegepersonalstärkungsgesetz“ (PpSG) verabschiedet. „Damit verbessern wir spürbar die Situation für Pflegekräfte, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen“, ist der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete René Röspel überzeugt. Das Gesetz werde dafür sorgen, dass mehr Personal eingestellt wird, dass Pflege besser bezahlt wird, und dass sich die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessern.

Die SPD habe erfreulicherweise in den Verhandlungen weit mehr erreichen können, als noch im Koalitionsvertrag vereinbart war, sagt Röspel. Damit komme der Pflege endlich der Stellenwert zu, den sie verdient habe.

Künftig werde jede zusätzliche Pflegestelle vollständig refinanziert. Hierfür gebe es keinen „Deckel“, sodass er mit einer deutlichen Personalaufstockung rechne. Außerdem werden künftig Tarifsteigerungen für das Pflegepersonal im Krankenhaus vollständig refinanziert.

In der Altenpflege werden 13.000 zusätzliche Stellen von den Krankenkassen finanziert. Pflegebedürftige werden dadurch finanziell nicht weiter belastet, denn zur Finanzierung stellen die Krankenkassen 640 Millionen Euro bereit.

Die SPD habe auch durchgesetzt, dass endlich bei der Honorierung der häuslichen Krankenpflege Tariflöhne von den Krankenkassen anerkannt und bezahlt werden müssen. „Personaleinsparungen lohnen sich nicht mehr, und der Konkurrenzkampf der verschiedenen Anbieter auf dem Rücken der Pflegekräfte hört auf“, ist Röspel sicher.

Der Abgeordnete geht auch davon aus, dass pflegende Angehörige und Pflegebedürftige schnell Verbesserungen im Alltag spüren werden: Fahrtkosten für ambulante Behandlungen für pflegebedürftige oder behinderte Patienten gelten künftig generell als genehmigt. Es entfällt das langwierige Genehmigungsverfahren.

Pflegende Angehörige können künftig nach ärztlicher Verordnung eine stationäre Rehabilitation in Anspruch nehmen. Der zu Pflegende kann entweder in der Rehaklinik betreut werden, oder die Krankenkasse muss für die Zeit des Aufenthalts eine Versorgung koordinieren. Röspel: „Ich kann pflegenden Angehörigen daher aus voller Überzeugung raten, die Möglichkeiten der Reha zu nutzen.“

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