

Frage:
Sie waren zwischen 1998 und 2005 in zwei Enquete-Kommissionen und im
Ethikbeirat des Bundestages tätig. Was haben Sie hier erreichen können?
Wir haben hier zahlreiche Themen bearbeitet. So haben wir etwa Empfehlungen zum
Umgang mit Patientenverfügungen, zur Lebendorganspende oder auch zur
genetischen Diagnostik verabschiedet. Viele dieser Berichte wurden dann
Entscheidungsgrundlagen etwa für das Gendiagnostik- oder das
Patientenverfügungsgesetz. Ich bin mir sicher, dass wir auch das öffentliche Bewusstsein
dahingehend sensibilisiert haben, dass sich in den Lebenswissenschaften
existenzielle ethische Fragen und Probleme stellen. Letzten Endes habe ich auch
persönlich von der Arbeit profitiert, weil ich viele neue Einblicke gewinnen
und meinen Horizont erweitern konnte.
Frage:
Für nicht wenige Menschen scheinen sich Ethik und Politik auszuschließen. Was
hat für Sie Ethik mit Politik zu tun?
Ethik sollte immer eine Richtschnur für die Politik bilden. Dabei ist es wichtig, möglichst viele und unterschiedlich begründete ethische Auffassungen zu kennen. Auch wenn ich persönlich nicht religiös bin, liefern hier die Kirchen wichtige Diskussionsanreize. Für mich ist ein wichtiger ethischer Eckpfeiler, dass wir als Politiker dafür Sorge tragen, dass wir unseren Kindern eine gute und sichere Erde „vermachen“ – besser gesagt: zurückgeben, denn wir haben sie tatsächlich nur von ihnen geliehen.

Frage:
Sie haben sich in den
letzten Jahren für eine Novellierung des Stammzellgesetzes eingesetzt. Warum
und welche Folgen hatte die Gesetzesänderung?
Mit dem Gesetz haben wir den Forschern neue Möglichkeiten gegeben, Stammzellforschung in Deutschland zu betreiben, ohne dass ethische Grundsätze in Frage gestellt wurden. Die Zerstörung von menschlichen Embryonen zu Forschungszwecken ist und bleibt verboten. Viele der aktiven Stammzellforscher haben inzwischen die neuen Rahmenbedingungen genutzt, und „jüngere“ Stammzellen importiert. Das Gesetz hat also die deutsche Forschung voran gebracht und die Debatte darüber befriedet.
Frage:
Viele Menschen
wünschen sich ein Sterben in Würde jenseits von Apparatemedizin und
Lebensverlängerung um jeden Preis. Was kann man in dieser Frage politisch tun?
Ich verstehe die Ängste vieler Menschen. Mit der Förderung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung und etwa mit der Einfügung der Palliativ- (als Schmerz-) Medizin in die Approbationsordnung haben wir hier Schritte zur verbesserten Versorgung kranker Menschen getan. Auch das Patientenverfügungsgesetz wird dazu beitragen, dass Menschen am Ende des Lebens entsprechend ihrem Willen versorgt werden. Allerdings gilt es auch hier, „den Kuchen gerechter zu verteilen“. Wenn wir auch zukünftig wollen, dass Pflegebedürftige menschenwürdig gepflegt werden und Pflegende vernünftig bezahlt werden sollen, werden alle ihren Beitrag hierzu leisten müssen.
Frage:
Welche ethischen
Herausforderungen sehen Sie in den nächsten Jahren auf die Bundespolitik
zukommen?
Viele Probleme tauchen meist kurzfristig aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse auf. Weiter umstritten wird sicherlich die Regelung der Fortpflanzungsmedizin bleiben. Auch die Grenzen der Wissenschaft werden immer wieder in Frage gestellt. Sollte man etwa zulassen, dass Forscher zukünftig reproduktionsfähige Lebewesen künstlich herstellen im Rahmen der „synthetischen Biologie“? Wo liegen die (ethischen) Grenzen der Nanotechnologie? Auch das Sterben wird uns weiter vor Herausforderungen stellen: sollte etwa die kommerzielle Vermittlung von Sterbehilfeangeboten unter Strafe gestellt werden, wie es einige Bundesländer fordern? Hier gibt es noch viel Diskussions- und vielleicht auch Regelungsbedarf.