René Röspel

René Röspel MdB

Pressemitteilung

Zweitverwertungsrecht für freien Zugang zu Wissen ermöglichen und wissenschaftliche Autoren stärken

14. 7. 10

Die Ergebnisse der gestrigen Sachverständigenanhörung des Bundesministeriums der Justiz waren eindeutig: Wir brauchen neue rechtliche Rahmenbedingungen für das wissenschaftliche Publizieren und wir brauchen ein bildungs-, wissenschafts- und forschungsfreundliches Urheberrecht für die Informations- und Wissensgesellschaft. Das erklärt der stellvertretende forschungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion René Röspel nach der Anhörung des Bundesministeriums der Justiz zur Ausgestaltung des dritten Korbes der Urheberrechtsnovellierung für die Informationsgesellschaft und zur Notwendigkeit von Open Access für den Bereich Bildung, Wissenschaft und Forschung.

Überaus deutlich wurde der dringende gesetzgeberische Handlungsbedarf, um Open Access im Bereich von Wissenschaft, Forschung und Bildung zu ermöglichen und um die Stellung der wissenschaftlichen Urheber zu stärken.

Ein wichtiger erster Schritt wäre die Ermöglichung eines verbindlichen Zweitveröffentlichungsrechts nach einer kurzen "Embargofrist", um Open Access als ergänzendes Publikationsmodell zu ermöglichen und zu fördern. Ein solches Zweitveröffentlichungsrecht - die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und die Forschungsorganisationen haben hierzu eine Frist von sechs Monaten vorgeschlagen - könnte es den wissenschaftlichen Autoren wie auch den Hochschulen ermöglichen, ihre Forschungsergebnisse neben der herkömmlichen Verlagspublikation zu publizieren, etwa auf eigenen Webseiten oder Hochschulservern. Dies würde zugleich zeitgemäße und dringend gebotene Kommunikations- und Publikationsmöglichkeiten schaffen, denn bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen geht es vor allem um den schnellen Zugang zu Publikationen und Forschungsergebnissen. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens gilt es, die konkrete Ausgestaltung eines solchen Zweitverwertungsrechtes als einen ersten Schritt zur Ermöglichung von Open Access zu diskutieren, wobei nicht hinter die seitens der deutschen Wissenschaft vorgeschlagenen Fristen zurückgegangen werden sollte.

Die Bundesregierung ist aufgefordert, möglichst umgehend die Arbeiten an einem dritten Korb für Bildung, Wissenschaft und Forschung aufzunehmen, wie es der Ausschuss für Bildung und Forschung auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion bereits bei der Verabschiedung des zweiten Korbes zur Novellierung in einer Entschließung gefordert hat. Dabei sind neben der Ermöglichung von Open Access - also der Ermöglichung des kostenlosen Zugangs zu mit öffentlichen Mitteln produziertem Wissen - auch die anderen dringenden Fragen aus Sicht von Wissenschaft, Forschung und Bildung auf die Agenda zu setzen.

Eine bildungs-, wissenschafts- und forschungsfreundliche Novellierung des Urheberrechtes und die Stärkung der wissenschaftlichen Urheber ist aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion erforderlich, um Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen nicht unverhältnismäßig von der dynamischen technologischen Entwicklung abzukoppeln und deren Nutzerinnen und Nutzern moderne Nutzungsmöglichkeiten zu verwehren.


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Pressemitteilung als PDF:

http://internet.spd.frak/cnt/rs/rs_dok/0,,53049,00.pdf