Röspel informiert über Patientenverfügung
24. 8. 10
Viele Menschen haben Angst, am Lebensende hilflos der „Apparatemedizin“ ausgeliefert zu sein. Mit einer Patientenverfügung kann man Ärzten oder Pflegepersonal bestimmte Behandlungen oder Maßnahmen untersagen, wenn man als Patient nicht mehr bei Bewusstsein oder nicht mehr einsichtsfähig ist. Doch wie sollte eine solche Verfügung aussehen, damit sie nicht falsch interpretiert wird? Mit dieser Frage befasst sich der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete und stellvertretende AWO-Kreisvorsitzende René Röspel bei einer Diskussion am Donnerstag, dem 26. August, um 15 Uhr auf Einladung des AWO-Ortsvereins Ennepetal im Restaurant „Manus“ im Haus Ennepetal.
Röspel wird sich dabei nicht nur als Forschungspolitiker mit medizinischen Themen befassen, sondern auch ethische Aspekte erläutern. Der Abgeordnete gehörte der Enquete-Kommission „Ethik und Recht der modernen Medizin“ des Bundestages an, die sich ausführlich auch mit dem Thema Patientenverfügung befasst und eine Reihe von Empfehlungen erarbeitet hatte.