
24. 6. 10
Mit dem „Stipendiengesetz“ sollen künftig bis zu zehn Prozent der leistungsstärksten Studenten ein monatliches Stipendium von 300 Euro erhalten – unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern. Wer ein Stipendium bekommt, entscheiden die Hochschulen. Sie sollen auch Teile des Geldes der notwendigen Finanzmittel in der Wirtschaft auftreiben. 630 Millionen Euro jährlich würde das voll ausgebaute Programm im Jahr 2013 kosten.
In der Sachverständigenanhörung des Bildungsausschusses haben die Experten deutlich gemacht: Das Ziel, „Begabungsreserven zu heben“, also diejenigen zum Studium zu bewegen, die aus finanziellen Gründen nicht studieren, werde „nicht einmal ansatzweise“ erreicht. Im Gegenteil würden diejenigen besser gestellt, die sowieso ein Studium aufnähmen. Zudem würden die Hochschulen durch eine ausufernde Bürokratie zusätzlich belastet.
Zwar sei auch das BAföG in einigen Punkten verbessert worden, räumt Röspel ein, „allerdings unterhalb der Inflationsrate“. CDU, CSU und FDP hätten die von der SPD beantragte Förderung von Teilzeitausbildungen, die mutigere Anhebung der Altersgrenze, aber vor allem die Anhebung der Einkommensgrenzen abgelehnt.“ Begründet habe die Merkel-Regierung das wie schon bei der Streichung des Elterngeldes für Hartz-IV-Empfänger mit der „desolaten Haushaltslage“ des Bundes. Dies sei aber, so Röspel, „nur vorgeschoben, wenn zugleich ein ebenso teures wie unsinniges Stipendiengesetz durchgedrückt wird.“
Ende Mai hätten sich bereits 15 von 16 Länderfinanzministern bei ihrer Jahreskonferenz gegen das Stipendienprogramm ausgesprochen, erinnert der Abgeordnete: „Das kann für den Bundesrat eigentlich nur heißen, Schavans Stipendienmurks endgültig zu stoppen.“