
26. 5. 10
Nun ist offensichtlich auch bei Minister Rösler der Groschen gefallen. Denn nahezu alle Experten beurteilen die Pflicht zur Veröffentlichung von Arzneimittelstudien als sinnvoll.
Wir fordern Minister Rösler auf, dem Bundestag zügig einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine Pflicht zur Registrierung klinischer Studien im Deutschen Register klinischer Studien (DRKS) vorsieht. Wir setzen uns dafür ein, dass innerhalb von zwölf Monaten nach Studienabschluss oder -abbruch die Ergebnisse der Studien veröffentlicht werden müssen. Hierzu muss die Ausstattung des DRKS personell und finanziell verbessert werden, damit die Studiendaten zeitnah veröffentlicht werden können.
Wir brauchen außerdem eine Registrierungspflicht für Studien zu nichtmedikamentösen Verfahren wie etwa chirurgischen oder physiotherapeutischen Verfahren. Auch dürfen die Pläne des Gesundheitsministeriums nicht auf neue Arzneimittel und Studien beschränkt bleiben. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Anrecht darauf, auch Informationen und Daten zu in der Vergangenheit durchgeführten klinischen Studien zu erhalten. An diesem Punkt hat Minister Rösler aber scheinbar der Mut bereits wieder verlassen.