
4. 3. 10
Deshalb habe die SPD-Bundestagsfraktion jetzt in einem Antrag gefordert, der Bundestag solle in allen betroffenen Gesetzen klar stellen, dass Kinderlärm keine schädliche Umwelteinwirkung ist.
Kinderlärm sei als natürliche Lebensäußerung grundsätzlich „sozial adäquat“, erläutert René Röspel, und deshalb verträglich mit anderen Nutzungen, vor allem in Wohngebieten. Kindertageseinrichtungen und Spiel- oder Bolzplätze müssten deshalb gerade in Wohngebieten zulässig sein. Der SPD-Antrag fordert aber auch, dass solche Überlegungen in der städtebaulichen Planung stärker berücksichtigt werden und zum Beispiel das Baurecht entsprechend angepasst wird. Allerdings müssten die Städte dabei auch „präventive Maßnahmen“ ergreifen, um mögliche Klagen wegen Lärmbelästigungen durch Kinder von vornherein zu vermeiden.