
22. 1. 10
Grundsätzlich gilt zwar seit 2003 der Gleichbehandlungsgrundsatz zwischen Leiharbeitern und Stammbelegschaft. Der „Geburtsfehler“ der Reform sei aber, dass bereits der Verweis auf irgendeinen Tarifvertrag in der Branche zur Abweichung vom Grundsatz „Gleiche Arbeit – gleicher Lohn“ ausreiche, erinnert René Röspel: „Durch die Lohndumping-Konkurrenz der sogenannten christlichen Gewerkschaften steht der Gleichbehandlungsgrundsatz heute nur noch auf dem Papier.“ Jeder achte Leiharbeitnehmer sei trotz Vollzeittätigkeit auf ergänzende staatliche Unterstützung angewiesen. „Das ist nicht tolerierbar!“, meint Röspel.
„Wir als Sozialdemokraten halten deshalb weitere gesetzlichen Maßnahmen in diesem Bereich für überfällig“, fordert René Röspel.. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz müsse so geändert werden, dass nach einer kurzen Einarbeitungszeit der Grundsatz „Gleiche Arbeit – gleicher Lohn“ ohne Ausnahme gilt. Röspel fordert außerdem eine Lohnuntergrenze, wie sie in anderen europäischen Ländern bereits besteht: „Wir wollen die konzerninterne Verleihung durch eigene Leiharbeitsgesellschaften begrenzen. Und wir wollen, dass Betriebsräte in den Entleihbetrieben mehr Mitbestimmungsrechte erhalten.“ Leiharbeitnehmer müssten bei der Ermittlung der Arbeitnehmerzahl für die betriebsverfassungsrechtlichen Schwellenwerte mitgezählt werden. Es solle zudem wieder der Grundsatz gelten, dass Leiharbeitnehmer bei wechselnden Unternehmen eingesetzt werden können, aber unbefristet bei den Leiharbeitsunternehmen beschäftigt bleiben. All diese Forderungen habe die SPD nun noch einmal mit einem Positionspapier beschlossen.
„Europäische Länder wie Frankreich und Österreich machen vor, dass diese Forderung durchaus umsetzbar sind“, macht Röspel deutlich: „In Deutschland blockieren aber CDU/CSU und FDP bereits seit Jahren jegliche Schritte zum Abbau von Lohndrückerei und Tarifflucht. Da muss sich endlich was ändern.“