René Röspel

René Röspel MdB

Pressemitteilung

Patientenverfügungen jetzt rechtsverbindlich

31. 8. 09

Zählpixel„Mit dem Inkrafttreten des neuen Patientenverfügungsgesetzes am 1. September besteht nun endlich Rechtssicherheit für Patientinnen und Patienten“, freut sich der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete René Röspel. Nach langen und kontroversen Debatten könne jetzt jede Bürgerin und jeder Bürger unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung im Voraus Festlegungen für den Fall der Nichteinwilligungsfähigkeit treffen.

Hierzu sollten eine Verfügung schriftlich abgefasst und möglichst konkrete Festlegungen für unterschiedliche Krankheitsbilder getroffen werden, rät René Röspel. Die Patientenverfügung richte sich in erster Linie an den Betreuer oder, sofern vorhanden, Bevollmächtigten eines Patienten. Dieser habe zu prüfen, ob die Festlegungen in der Verfügung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Wenn dies der Fall ist, hat er dem niedergelegten Willen Ausdruck und Geltung zu verschaffen.
Der Bundestag hatte sich gegen eine strikte Frist entschieden, ab der eine Vorausverfügung nicht mehr verbindlich wäre. Daher muss die Patientenverfügung nicht regelmäßig aktualisiert werden. Um sicher zu gehen, dass der Wille des Patienten jedoch weiterhin seinem „mutmaßlichen Willen“ entspricht, bietet sich eine regelmäßige Aktualisierung an. „Niemand muss eine Patientenverfügung abfassen und der Widerruf ist selbstverständlich jederzeit möglich“, macht René Röspel deutlich.
Da sich die Patientenverfügung an den Vertreter des nicht-einwilligungsfähigen Patienten richtet, sollte jede Person, die eine Verfügung abfasst, auch eine Vorsorgevollmacht abfassen. In dieser kann man festlegen, welche Person stellvertretend in der Behandlungssituation für den Patienten entscheiden soll.
Da Krankheitsbilder und Behandlungsangebote meist recht komplex sind, bietet es sich an, die Patientenverfügung nach einer Beratung mit Arzt, Patientenorganisationen und / oder Notar zu verfassen, ergänzt René Röspel: „Leider wurde der von mir unterstützte Vorschlag vom Bundestag abgelehnt, dass die Kosten der Beratung durch die Krankenkassen übernommen werden sollten. Daher muss der Verfügende die Kosten selbst tragen.“
Weitere Informationen gibt es im Internet auf der Seite des Justizministeriums unter www.bmj.de/patientenverfuegung