René Röspel

René Röspel MdB

Persönliche Erklärungen im Bundestag

Erklärung zur Abstimmung über das Familienleistungsgesetz

4. 12. 2008

Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Jörg Tauss, Gregor Amann, Willi Brase, Petra Ernstberger, Dieter Grasedieck, Kerstin Griese, Dr. Barbara Hendricks, Gabriele Hiller-Ohm, Christel Humme Lothar Ibrügger, Dr. Hans-Ulrich Krüger, Katja Mast, Florian Pronold, René Röspel, Bernd Scheelen, Silvia Schmidt (Eisleben), Heinz Schmitt (Landau), Swen Schulz (Spandau), Christoph Strässer, Simone Violka und Lydia Westrich (alle SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz - FamLeistG) (Tagesordnungspunkt 5)

Mit dem Familienleistungsgesetz wird die finanzielle Situation von Familien verbessert. So werden der Kinderfreibetrag um 216 Euro auf 6024 Euro und das Kindergeld für das erste und zweite Kind auf 164 Euro, für dritte Kinder auf 170 Euro und für vierte und weitere Kinder auf 195 Euro erhöht. Gleichzeitig wird die steuerliche Absetzbarkeit von haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen und haushaltsnahen Dienstleistungen deutlich verbessert.

Mit einer Entlastung von circa 2 Milliarden Euro pro Jahr ist das Gesetz ein positives Zeichen, soziale Gerechtigkeit vor allem für Familien mit Kindern zu garantieren.

Hierzu gehört auch das Schulbedarfspaket, das eine zusätzliche Leistung in Höhe von 100 Euro für Schülerinnen und Schüler aus Familien, die auf Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen sind, vorsieht. Gerade finanziell benachteiligte Schülerinnen und Schüler können so ihre persönliche Schulausstattung - wie zum Beispiel Schulranzen, Rechen- und Zeichenmaterialien, Turnzeug etc. - finanzieren.

Bedauerlich und nicht nachvollziehbar ist aber, dass die CDU/CSU darauf beharrt, dass dieses wichtige Maßnahmenpaket nur bis zur 10. Klasse finanziert wird. Gerade im Hinblick auf die aktuelle PISA-Studie, die dargelegt hat, dass der Zusammenhang von sozialer Herkunft und Bildungserfolg eklatant hoch ist, wäre die Gewährung des Schulbedarfspakets bis zur Jahrgangsstufe 13 ein richtiges und wichtiges Zeichen gewesen, auch Schülerinnen und Schülern aus sozial benachteiligten Familien die gleiche persönliche Schulausstattung zu ermöglichen wie allen anderen Schülern. Die Ausdehnung bis zur Jahrgangsstufe 13 hätte zudem einen in der Gesamtleistung nur geringfügigen Mehraufwand von 17 Millionen Euro verursacht. Es ist daher unverständlich und das politisch völlig falsche Signal, dass sich die Union dieser Maßnahme mit einer nicht nachvollziehbaren Begründung verweigert. Eine Korrektur dieser ungerechten Situation ist aus Sicht der SPD deshalb dringend erforderlich.