René Röspel

René Röspel MdB

Persönliche Erklärungen im Bundestag

Erklärung zum Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung

9. 11. 2007

Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Helga Kühn-Mengel, Dr. Reinhold Hemker, Hilde Mattheis, Mechthild Rawert, René Röspel und Jella Teuchner (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG

Erstens. Der Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG schafft die notwendige Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für verdeckte strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen.

Zweitens. Patientinnen und Patienten haben ein Recht darauf, dass ihre Gespräche mit ihrem Arzt oder ihrer Ärztin vertraulich bleiben. § 160 a des Gesetzentwurfes räumt bei der Entscheidung über Ermittlungsmaßnahmen bei Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten einen Abwägungsspielraum ein, der dieses Recht unserer Meinung nach nicht ausreichend schützt.
Drittens. Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten müssen Geistlichen, Strafverteidigern und Abgeordneten in diesem Zusammenhang gleichgestellt werden. Nur so kann der Schutz des im Arztgespräch regelmäßig betroffenen Kernbereichs privater Lebensführung wirksam sichergestellt worden.

Trotz dieser Gesichtspunkte halten wir eine Zustimmung zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG für richtig.