
9. 11. 2007
Erstens. Der Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der
Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter
Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG
schafft die notwendige Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für
verdeckte strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen.
Zweitens. Patientinnen und Patienten haben ein Recht darauf, dass ihre
Gespräche mit ihrem Arzt oder ihrer Ärztin vertraulich bleiben. § 160 a
des Gesetzentwurfes räumt bei der Entscheidung über
Ermittlungsmaßnahmen bei Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten einen
Abwägungsspielraum ein, der dieses Recht unserer Meinung nach nicht
ausreichend schützt.
Drittens. Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten müssen Geistlichen,
Strafverteidigern und Abgeordneten in diesem Zusammenhang
gleichgestellt werden. Nur so kann der Schutz des im Arztgespräch
regelmäßig betroffenen Kernbereichs privater Lebensführung wirksam
sichergestellt worden.
Trotz dieser Gesichtspunkte halten wir eine Zustimmung zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG für richtig.