Erklärung zum Unternehemenssteuerreformgesetz 2008
25. 05. 2007
Persönliche Erklärung zum Abstimmungsverhalten gemäß § 31 GO des Deutschen Bundestags zum Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008
Grundsätzliche und tief greifende politische Entscheidungen gründen
im besten Sinne auf einer demokratischen Legitimation durch das Votum
der Wählerinnen und Wähler zu Wahlprogrammen der Parteien, die dann
auch wirklich Richtschnur in der konkreten Politik sind. Sie sind im
weiteren abgesichert durch Koalitionsvereinbarungen, die von den
Parteien in Kenntnis aller relevanten Umstände und Verabredungen zur
Regierungsbildung getroffen wurden. Und sie zeichnen sich durch soziale
Balance, Kalkulierbarkeit und Augenmaß aus.
Zu dem zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf zur
Unternehmensteuerreform stelle ich fest, dass im Wahlprogramm der
CDU/CSU zur Bundestagswahl 2005 formuliert ist: „Als weiteren Schritt
zu einer umfassenden Unternehmensteuerreform senken wir die
Körperschaftsteuer auf 22 Prozent, gegenfinanziert im unternehmerischen
Bereich.“ Im SPD-Wahlmanifest zur Bundestagswahl vom 31. August 2005
heißt es: „Der Körperschaftsteuersatz für Kapitalgesellschaften wird
von 25 auf 19 Prozent reduziert. Die Absenkung des
Körperschaftsteuersatzes wird vollständig aus dem Bereich
wirtschaftlicher Betätigung (aufkommensneutral) gegenfinanziert.“
- Kein Wähler oder keine Wählerin der regierungstragenden Parteien
durfte und konnte damit rechnen, dass nur ein dreiviertel Jahr nach dem
Wahltag eine Absenkung auf 15 Prozent mit der Vereinbarung des
Koalitionsausschusses vom 3./4. Juli 2006 faktisch beschlossene Sache
sein würde. Diese Diskrepanz wird um so mehr zum Problem, als selbst
auch im Koalitionsvertrag, an dem die Parteien demokratisch mitwirken
konnten, keine konkrete Korrektur dieser Aussagen aus den
Wahlprogrammen vollzogen wurde. Im Gegenteil wurde im Koalitionsvertrag
für die Öffentlichkeit festgehalten: „Angesichts des bestehenden
Konsolidierungsdrucks in allen öffentlichen Haushalten werden
Nettoentlastungen kaum zu realisieren sein.“
Nur kurze Zeit später allerdings, nachdem im Parlament für viele
kleinere und mittlere Einkommensbezieher sehr schmerzhafte Maßnahmen
wie die Erhöhung der Mehrwertsteuer um drei Punkte und zum Beispiel
Einsparungen bei der Pendlerpauschale als unabdingbarer Beitrag zur
Haushaltskonsolidierung beschlossen worden sind, wurden Festlegungen
zur Reform der Unternehmensteuer getroffen und öffentlich gemacht, die
zumindest für einen Zeitraum von fünf Jahren sehr weit reichende
Steuerverzichte im Gesamtumfang bis zu 25 Mrd. Euro festschreiben
sollten und praktisch festgeschrieben haben.
Ich sehe bei allem Respekt vor der mit bestem Wissen und Wollen
getroffenen Mehrheitsentscheidung meiner Fraktion für mich keine
Möglichkeit, diese Entscheidung mitzutragen, weil diese in meinen Augen
in der Gesamtbewertung Legitimation, Augenmaß und soziale Balance
vermissen lassen. - Dass eine moderne Unternehmensteuergestaltung notwendig und
begrüßenswert ist, wird von mir damit überhaupt nicht bestritten.
Zahlreiche wichtige Elemente des vorgelegten Konzeptes finden im
Übrigen auch meine ausdrückliche Zustimmung, wie der grundsätzliche
Erhalt und die nachhaltige Stabilisierung der Gewerbesteuer, die
überfällige Schließung von Steuerschlupflöchern und standortschädlichen
Gestaltungsmöglichkeiten im Unternehmensbereich (Zinsschranke etc.) und
weitere Einzelregelungen.
Ich sehen mich hierin auch in Übereinstimmung mit vielen Wählerinnen
und Wählern, Mitgliedern und Organen meiner Partei und für mich
wichtigen Partnern in der Politik wie den deutschen Gewerkschaften. Ich
teile allerdings auch deren grundsätzliche Kritik an der Gesamtstruktur
der Unternehmensteuerreform. Mit der Enthaltung mache ich zugleich
deutlich, dass ich das Gesamtkonzept sehr wohl differenziert betrachte
und bewerte, ohne dass dieses meine grundsätzlichen Bedenken zu
Verfahren, Risiken und sozialer Balance letztlich ausräumen kann.