
9. 03. 2007
Die Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen
Rentenversicherung ist aus arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Gründen
nicht vertretbar. Gegenwärtig sind nur ca. 30 Prozent der 55- bis
64-jährigen sozialversicherungspflichtig beschäftigt; über 1,2
Millionen Personen in dieser Altersgruppe sind arbeitslos. Die zuletzt
ansteigende Zahl der Erwerbstätigenquote der Älteren ist nicht auf
vollwertige Beschäftigungsformen, sondern vor allem auf den Anstieg von
Teilzeitarbeit, geringfügiger und anderer prekärer Beschäftigungsformen
(z.B. 1-Euro-Jobs) zurückzuführen. Nur ca. ein Fünftel der heutigen
Rentenzugänge erfolgt unmittelbar aus einer vollwertigen
Erwerbstätigkeit in den Ruhestand. Der weitaus größte Teil kommt aus
der Arbeitslosigkeit, der (Alters-) Teilzeit oder aus einer
geringfügigen Beschäftigung. Die derzeitige und absehbare
Beschäftigungssituation der älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
erfüllt somit keineswegs die Voraussetzungen, die für eine Anhebung der
Altersgrenzen notwendig wären. Deshalb wird die Anhebung der
Altersgrenzen nicht zu einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit führen,
sondern die Lücke zwischen Berufsaustritt und Renteneintritt vergrößern.
Aufgrund der völlig unzureichenden beschäftigungs- und
arbeitsmarktpolitischen Rahmenbedingungen wird die Anhebung des
Renteneintrittsalters zu einem weiteren Anstieg der
Langzeitarbeitslosigkeit führen und das Risiko der Altersarmut
erheblich verschärfen. Um die Langzeitarbeitslosigkeit und die damit
verbundene höchst unzureichende materielle Absicherung (Hartz IV-
Bezug) abzukürzen, werden dann viele Betroffene in die ihnen
verbleibende Frühverrentungsmöglichkeit gedrängt und müssen lebenslange
Rentenabschläge von bis zu 14 Prozent in Kauf nehmen. Die Anhebung der
Altersgrenzen ist für diesen Personenkreis eine zusätzliche
Rentenkürzung und in wachsendem Maß eine Verschärfung der Altersarmut.
Es ist sozialpolitisch nicht vertretbar, wenn trotz jahrzehntelanger
Beitragszahlung im Alter nur eine Armutsrente erreicht wird.
Aufgrund der Rentenanpassungen der vergangenen Jahre hat die
gesetzliche Rentenversicherung schon seit geraumer Zeit erhebliche
Vertrauensverluste erfahren. Die Anhebung der Regelaltersgrenze wird
die Akzeptanzschäden vor allem bei den Jüngeren noch verstärken. Die
Beitragssatzentlastung von langfristig maximal 0,5 Prozentpunkten steht
nämlich in keinem Verhältnis zu den Schäden, die die Rentenversicherung
durch die Anhebung der Regelaltersgrenze erleidet.
Eine Anhebung der Regelaltersgrenze ist unter arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten nur dann vertretbar, wenn der Anteil der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten auf dem ersten Arbeitsmarkt im Jahr 2010 in der Altersgruppe der 55-65-jährigen im Jahresdurchschnitt 50 v.H. übersteigt. Die im vorliegenden Gesetzesentwurf enthaltene Bestandsprüfungsklausel, wonach in Begleitung der geplanten Anhebung der Altersgrenzen im Jahr 2010 über die Entwicklung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer berichtet werden soll, ist unverbindlich und sieht keinerlei Konsequenzen bei einer negativen Arbeitsmarktentwicklung vor. Zudem mangelt es jetzt schon an einer überzeugenden Regelung des flexiblen Übergangs von der Erwerbsarbeit in den Altersruhestand, der vor allem für die Beschäftigten mit schweren körperlichen oder psychischen Belastungen einen geordneten und auch materiell gesicherten Wechsel von der Erwerbsarbeit in die Rente sicherstellt. Ohne entsprechende Gleitregelungen werden die vorhandenen Probleme bei einer Anhebung der Regelaltersgrenze noch verschärft. Bestandteile einer neuzuschaffenden Altersgleitzeit sind:
Ohne die Perspektive eines nachvollziehbaren und materiell auskömmlichen Übergangs von der Erwerbsarbeit in die Rente werden die vorhandenen Ängste und Unsicherheiten bei vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nur noch verstärkt. Eine Neuordnung des Rentenzugangs aus einem Guss, in der die flexiblen Gleitmöglichkeiten gleichrangig neben anderen Regelungen treten, ist auch zeitlich möglich, da ein akuter Zeitdruck nicht ersichtlich ist.