Erklärung zum Parlamentsbeteiligungsgesetz (Bundeswehr)
3. 12. 2004
Erklärung nach § 31 GO zu TOP 20 der Sitzung des Deutschen Bundestages „Entwurf eines Parlamentsbeteiligungsgesetzes“ der Abgeordneten René Röspel, Eckhardt Barthel, Klaus Barthel, Dr. Axel Berg, Willi Brase, Ulla Burchardt, Nina Hauer, Walter Hoffmann, Ernst Kranz, Horst Kubatschka, Christian Lange, Dr. Christine Lucyga, Hilde Mattheis, Ottmar Schreiner, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Christoph Strässer, Rüdiger Veit.
Die Bundeswehr ist nach den Erfahrungen der deutschen Geschichte aus
gutem Grund ein „Parlamentsheer“. Über die Entsendung deutscher
Soldaten und militärische Einsätze entscheidet, anders als in den
meisten Ländern der Welt, nicht die Regierung, sondern der Deutsche
Bundestag. Es ist gut, dass die demokratische Vertretung der Menschen
in diesem Land die Verantwortung für Militäreinsätze übernimmt und eine
transparente öffentliche Debatte in jedem Fall führt. Wir bekräftigen,
dass sich diese Vorgehensweise bewährt hat und auch bei künftigen
Einsätzen so verfahren werden sollte.
Wir erkennen das Bemühen der Bundesregierung an, über das
Parlamentsbeteiligungsgesetz Rechtsklarheit und größere Transparenz
herzustellen. Allerdings enthält der vorliegende Gesetzentwurf aus
unserer Sicht Bestandteile, die möglicherweise über die bisherige
erfolgreiche und sinnvolle Verfahrensweise hinausgehen und die Gefahr
beinhalten, die Kontrollmöglichkeiten des Bundestages einzuschränken.
Als kritische Punkte sehen wir insbesondere an:
- Die Ausgestaltung humanitärer Hilfsdienste und Hilfsleistungen:
Diese bedürfen laut Gesetzentwurf keiner Zustimmung des Bundestags. Die
Grenze zwischen „humanitären Hilfsleistungen, bei denen Waffen
lediglich zum Zwecke der Selbstverteidigung mitgeführt werden“ und
Kämpfen geringer Intensität wird vorab nicht immer eindeutig
festzulegen sein und kann während eines Einsatzes schnell verschwimmen.
Dies gilt gerade für Nachkriegsgesellschaften ohne funktionierendes
Gewaltmonopol wie z. B. im Irak, Afghanistan oder Sudan.
- Die Einsätze von geringer Bedeutung: So genannte
„Bagatelleinsätze“ sollen künftig vom Parlamentsvorbehalt ausgenommen
werden. Hierzu gehören wohl Erkundungsmissionen ohne Kampfauftrag oder
die Beteiligung einzelner Soldaten an Beobachtermissionen. Auch für die
Entsendung von Erkundungsteams mit lediglich zwei oder drei Offizieren
soll künftig kein Bundestagsbeschluss mehr notwendig sein. Dies ist
aber auslegungsfähig und nur schwer objektivierbar (Wann ist „die Zahl
der eingesetzten Soldaten gering“?).
- Die „Gefahr in Verzug“ ist nicht hinreichend objektivierbar.
- Das vereinfachte Zustimmungsverfahren: Dieses geht davon
aus, dass die Zustimmung des Bundestages zum Einsatz bewaffneter
Streitkräfte auch dann vorliegt, wenn nicht innerhalb von sieben Tagen
nach Verteilung des Antrags von einer Fraktion oder fünf Prozent der
Mitglieder des Bundestages Einspruch erhoben wird. Gerade für
Mitglieder einer Regierungsfraktion stellt dies de facto eine Hürde
dar, da die Versagung der Zustimmung schnell als Misstrauensvotum an
die eigene Regierung interpretiert werden wird.
- Die automatische Verlängerung: Besonders der „automatische
Verlängerungsmechanismus“ könnte sich als problematisch erweisen. Denn
die Befristung der Einsätze war und ist ein durchaus sinnvolles
Instrument, um die Zweckmäßigkeit und den Sinn des jeweiligen Einsatzes
regelmäßig zu prüfen. Irak und Afghanistan zeigen, dass sich die
Sicherheitslage binnen kürzester Zeit grundlegend ändern kann. Deshalb
ist es keine lästige Pflicht, sondern eine sinnvolle Vorgehensweise,
wenn der Bundestag nach Ablauf einer bestimmten Frist jeden Einsatz
deutscher Streitkräfte neu überprüfen und die Regierung diesen
rechtfertigen muss.
Der Parlamentsvorbehalt ist kein überkommenes Hindernis, sondern
vielmehr eine Errungenschaft. Für die Behauptung, parlamentarische
Entscheidungen seien zu schwerfällig und langsam, gibt es keinerlei
Anhaltspunkte. Ob das angestrebte Parlamentsbeteiligungsgesetz in
dieser Form deshalb wirklich dringend notwendig ist, darf bezweifelt
werden. Umso mehr gilt es darauf zu achten, dass historisch gewachsene
Kompetenzen und Kontrollrechte des Parlaments nicht leichtfertig
zugunsten der Regierung aufgegeben werden.
Wenn wir heute trotz unserer Bedenken zustimmen, erkennen wir eine in der SPD-Fraktion getroffene Mehrheitsentscheidung an.