René Röspel

René Röspel MdB

Persönliche Erklärungen im Bundestag

Erklärung zum Parlamentsbeteiligungsgesetz (Bundeswehr)

3. 12. 2004

Erklärung nach § 31 GO zu TOP 20 der Sitzung des Deutschen Bundestages „Entwurf eines Parlamentsbeteiligungsgesetzes“ der Abgeordneten René Röspel, Eckhardt Barthel, Klaus Barthel, Dr. Axel Berg, Willi Brase, Ulla Burchardt, Nina Hauer, Walter Hoffmann, Ernst Kranz, Horst Kubatschka, Christian Lange, Dr. Christine Lucyga, Hilde Mattheis, Ottmar Schreiner, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Christoph Strässer, Rüdiger Veit.

Die Bundeswehr ist nach den Erfahrungen der deutschen Geschichte aus gutem Grund ein „Parlamentsheer“. Über die Entsendung deutscher Soldaten und militärische Einsätze entscheidet, anders als in den meisten Ländern der Welt, nicht die Regierung, sondern der Deutsche Bundestag. Es ist gut, dass die demokratische Vertretung der Menschen in diesem Land die Verantwortung für Militäreinsätze übernimmt und eine transparente öffentliche Debatte in jedem Fall führt. Wir bekräftigen, dass sich diese Vorgehensweise bewährt hat und auch bei künftigen Einsätzen so verfahren werden sollte.

Wir erkennen das Bemühen der Bundesregierung an, über das Parlamentsbeteiligungsgesetz Rechtsklarheit und größere Transparenz herzustellen. Allerdings enthält der vorliegende Gesetzentwurf aus unserer Sicht Bestandteile, die möglicherweise über die bisherige erfolgreiche und sinnvolle Verfahrensweise hinausgehen und die Gefahr beinhalten, die Kontrollmöglichkeiten des Bundestages einzuschränken.

Als kritische Punkte sehen wir insbesondere an:

Der Parlamentsvorbehalt ist kein überkommenes Hindernis, sondern vielmehr eine Errungenschaft. Für die Behauptung, parlamentarische Entscheidungen seien zu schwerfällig und langsam, gibt es keinerlei Anhaltspunkte. Ob das angestrebte Parlamentsbeteiligungsgesetz in dieser Form deshalb wirklich dringend notwendig ist, darf bezweifelt werden. Umso mehr gilt es darauf zu achten, dass historisch gewachsene Kompetenzen und Kontrollrechte des Parlaments nicht leichtfertig zugunsten der Regierung aufgegeben werden.

Wenn wir heute trotz unserer Bedenken zustimmen, erkennen wir eine in der SPD-Fraktion getroffene Mehrheitsentscheidung an.