
25. 05. 2004
Wir erklären: Angesichts der dramatischen Entwicklung in den
vergangenen Wochen und der gezielten Angriffe gegen
Minderheitenangehörige im Kosovo sind deren Leben und Grundrechte im
Kosovo massiv gefährdet. Es ist zu gezielten Übergriffen auf
Rückkehrersiedlungen von ethnischen Minderheiten im Kosovo gekommen.
Für uns ergibt sich daraus die Konsequenz, dass auf absehbare Zeit alle
Rückführungsmaßnahmen unterbleiben müssen. Wir begrüßen daher die
Entscheidung von UNMIK, seit dem 17. März 2004 alle Abschiebungen von
ethnischen Minderheiten zu stoppen.
Aus unserer Sicht kommt es bei der Frage der Rückkehr von Minderheitenangehörigen ins Kosovo darauf an, ob Gefahren für Leib und Leben ausgeschlossen werden können. Dies wird übereinstimmend von UNMIK, UNHCR, OSZE für die nahe Zukunft verneint. Sowohl KFOR als auch UNMIK verweisen darauf, dass es in der angespannten Lage sicherheitspolitisch kontraproduktiv wäre, ethnische Minderheiten in das Kosovo zurückzuführen und damit möglicherweise die ethnischen Spannungen zu verschärfen. Die Bundesregierung unternimmt größte Anstrengungen, die Lage im Kosovo zu stabilisieren und dauerhaft zu verbessern. Die Absicht von Landesinnenministern, aus innenpolitischen Erwägungen Abschiebungen in das Kosovo durchzuführen, ist nicht nur menschlich, sondern auch sicherheitspolitisch fatal. Damit würde deutsche Innenpolitik außenpolitische Ziele konterkarieren.
Die Konsequenz sollte nunmehr - nach Jahren der Duldungen für den Personenkreis der Minderheitenangehörigen aus dem Kosovo - die Gewährung eines rechtmäßigen Aufenthaltes und damit die Ermöglichung einer Zukunftsperspektive sein. In diesem Sinne sollte sich der Bundesinnenminister intensiv gegenüber seinen Länderkollegen und der Innenministerkonferenz einsetzen. Weiterhin fordern wir das BMI auf, gegenüber dem Bundesamt für Flüchtlinge klarzustellen, dass unverzüglich die Praxis der generellen Einleitung von Widerrufsverfahren gegen anerkannte Flüchtlinge aus dem Kosovo eingestellt wird. Die neuerliche Gewalteskalation im Kosovo zeigt, dass an eine Beendigung des Flüchtlingsschutz- Status noch lange nicht zu denken ist. Ist eine Rückkehr nicht zumutbar, dann darf der Flüchtlingsstatus nicht widerrufen werden.