René Röspel

René Röspel MdB

Persönliche Erklärungen im Bundestag

Erklärung zum Kosovo-Einsatz

25. 05. 2004

Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Claudia Roth (Augsburg), Marianne Tritz, Werner Schulz (Berlin), Fritz Kuhn, Irmingard Schewe-Gerigk, Silke Stokar von Neuforn, Ulrike Höfken, Marieluise Beck (Bremen), Undine Kurth (Quedlinburg), Josef Philip Winkler, Petra Selg, Christine Scheel, Jutta Dümpe-Krüger, Albert Schmidt (Ingolstadt), Winfried Hermann, Cornelia Behm, Franziska Eichstädt-Bohlig, Thilo Hoppe, Kerstin Andreae, Ekin Deligöz, Dr. Ludger Volmer, Jerzy Montag, Grietje Bettin, Christa Nickels, Alexander Bonde, Dr. Thea Dückert, Hubert Ulrich, Winfried Nachtwei, Anna Lührmann, Hans-Christian Ströbele, Peter Hettlich und Markus Kurth (alle BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) sowie Rüdiger Veit, René Röspel, Uta Zapf, Hans Büttner (Ingolstadt), Karin Kortmann, Dr. Cornelie Sonntag- Wolgast, Christoph Strässer und Eckhardt Barthel (Berlin) (alle SPD) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung: Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der Internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo zur Gewährleistung eines sicheren Umfeldes für die Flüchtlingsrückkehr und zur militärischen Absicherung der Friedensregelung für das Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen Abkommens zwischen der Internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999

Wir erklären: Angesichts der dramatischen Entwicklung in den vergangenen Wochen und der gezielten Angriffe gegen Minderheitenangehörige im Kosovo sind deren Leben und Grundrechte im Kosovo massiv gefährdet. Es ist zu gezielten Übergriffen auf Rückkehrersiedlungen von ethnischen Minderheiten im Kosovo gekommen. Für uns ergibt sich daraus die Konsequenz, dass auf absehbare Zeit alle Rückführungsmaßnahmen unterbleiben müssen. Wir begrüßen daher die Entscheidung von UNMIK, seit dem 17. März 2004 alle Abschiebungen von ethnischen Minderheiten zu stoppen.

Aus unserer Sicht kommt es bei der Frage der Rückkehr von Minderheitenangehörigen ins Kosovo darauf an, ob Gefahren für Leib und Leben ausgeschlossen werden können. Dies wird übereinstimmend von UNMIK, UNHCR, OSZE für die nahe Zukunft verneint. Sowohl KFOR als auch UNMIK verweisen darauf, dass es in der angespannten Lage sicherheitspolitisch kontraproduktiv wäre, ethnische Minderheiten in das Kosovo zurückzuführen und damit möglicherweise die ethnischen Spannungen zu verschärfen. Die Bundesregierung unternimmt größte Anstrengungen, die Lage im Kosovo zu stabilisieren und dauerhaft zu verbessern. Die Absicht von Landesinnenministern, aus innenpolitischen Erwägungen Abschiebungen in das Kosovo durchzuführen, ist nicht nur menschlich, sondern auch sicherheitspolitisch fatal. Damit würde deutsche Innenpolitik außenpolitische Ziele konterkarieren.

Die Konsequenz sollte nunmehr - nach Jahren der Duldungen für den Personenkreis der Minderheitenangehörigen aus dem Kosovo - die Gewährung eines rechtmäßigen Aufenthaltes und damit die Ermöglichung einer Zukunftsperspektive sein. In diesem Sinne sollte sich der Bundesinnenminister intensiv gegenüber seinen Länderkollegen und der Innenministerkonferenz einsetzen. Weiterhin fordern wir das BMI auf, gegenüber dem Bundesamt für Flüchtlinge klarzustellen, dass unverzüglich die Praxis der generellen Einleitung von Widerrufsverfahren gegen anerkannte Flüchtlinge aus dem Kosovo eingestellt wird. Die neuerliche Gewalteskalation im Kosovo zeigt, dass an eine Beendigung des Flüchtlingsschutz- Status noch lange nicht zu denken ist. Ist eine Rückkehr nicht zumutbar, dann darf der Flüchtlingsstatus nicht widerrufen werden.