
19. 12. 2003
Der Entwurf des Vierten Gesetzes über moderne Leistungen am
Arbeitsmarkt enthält Formulierungen, nach denen für Erwerbsfähige
prinzipiell jede legale Arbeit zumutbar ist. Das Entgelt darf unterhalb
des maßgeblichen tariflichen Arbeitsentgelts bzw. unterhalb der
ortsüblichen Entlohnung liegen. Nicht zumutbar sind legale Tätigkeiten
nur dann nicht, wenn die Entlohnung „sittenwidrig“ ist.
Diese von der Opposition im Vermittlungsausschuss durchgesetzte weitere Öffnung zulasten erwerbsfähiger Arbeitsuchender ist dem Grunde nach für uns nicht zustimmungsfähig.
Sie schafft die Möglichkeit eines erweiterten Niedriglohnsektors. Es besteht die Gefahr des Lohndumpings und die Gefahr wachsender Armut in unserer Gesellschaft wird erhöht. Angesichts des negativen Verhältnisses zwischen angebotenen Arbeitsplätzen und der Zahl Arbeitsuchender sind auch keine positiven Effekte auf den Arbeitsmarkt zu erwarten.
Schließlich wird durch die Möglichkeit der Einführung eines Niedriglohnsektors weitere Kaufkraft entzogen und damit werden weitere Hemmnisse für gesteigerten Konsum bzw. Investitionen errichtet.
Diese Maßnahme widerspricht demnach insgesamt dem Ziel des Gesetzesvorhabens.
Da eine Abstimmung über einzelne Bestandteile des Gesetzes nicht möglich ist und die Zielsetzung des Gesetzes insgesamt begrüßt wird und zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit von Fraktion und Regierung notwendig ist, stimme ich trotz der geschilderten gravierenden Bedenken der Vorlage insgesamt zu.
Mit den Ergebnissen des Vermittlungsausschusses ist es gelungen, die schärfsten Angriffe von CDU/CSU und FDP auf Tarifautonomie und Sozialstaat abzuwehren.